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| Anzeige kann mir jemand sagen, ab welchem Zeitpunkt die Eintragung einer Wort-Bildmarke abmahnfähig ist, d. h. die Markenrechte auf den Beantragenden in vollem Rechtsumfang über gehen? aktueller Stauts der Anmeldung: Widerspruchsfrist läuft Angenommen ich könnte bereits bei diesem Status meine Konkurrenten abmahnen lassen, müsste ich bei einem Widerspruch alle Abmahnungen wieder zurück nehmen? Viele Grüße Hans2010 |
| Tags: abmahnfaehig, abmahnung, wortbildmarke |
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