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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 07:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2010
Beiträge: 2
Standard Impressumspflicht bei Vereinen


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Hallo,

Hat jemand Erfahrungen bei den notwendigen Inhalten des Impressums der Website eines eingetragenen Vereins ?

Gilt das als gewerblich oder privat ?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 10:26
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Impressumspflicht bei Vereinen


es besteht Impressumspflicht, in diesem Fall, da eingetragen, gilt es als Gewerbe. Einzige Ausnahme es bedarf keiner Angabe der Steuernummer(ID)


und das Märchen, dass man in DE ein Impressum weglassen kann bei privat, ist nur sehr sehr sehr selten der Fall.
jeglicher Blog ist nach RStV § 55 geregelt
und alle anderen Fallen eigentlich automaitisch unter TMG § 5

Die Gesetze decken 90% aller deutschen Webseiten ab. Einzige Ausnahme, private Seiten, die nicht wie ein Presseerzeugnis aussehen (zb "Profilseiten" bei Freehostern)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 11:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Impressumspflicht bei Vereinen


Ok, danke !
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 02:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 979
Standard AW: Impressumspflicht bei Vereinen


Zitat:
Zitat von anonymous4 Beitrag anzeigen
es besteht Impressumspflicht, in diesem Fall, da eingetragen, gilt es als Gewerbe.
Ein Verein ist kein Gewerbe, ein Gewerbebetrieb kein Verein...

Ein eingetragener Verein nennt in seinem Impressum

- den medienrechtlich Verantwortlichen (für die Website)
- die vorgeschriebenen Kontaktangaben (Anschrift, E-Mail)
- die Registernummer des Vereins
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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