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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Natürlich dürfen die das.
Ganz normales Wettbewerbsrecht.

Wenn du den den Key kaufst und den an den Account bindest, steht auch das du den nicht mehr entbinden kann.

Und wenn im Vertrag steht, dass ein Meuchelmörder vorbeikommt, MUSST du ihn ja nicht unterschreiben...

Also manchmal.. :shock:
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  #7 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 16:10
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Zitat:
Zitat von Willemer Beitrag anzeigen
Und wenn im Vertrag steht, dass ein Meuchelmörder vorbeikommt, MUSST du ihn ja nicht unterschreiben...
Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass es eben auch Dinge gibt, die man Vertraglich nicht vereinbaren kann, die nicht zulässig und deshalb unwirksam sind.

Ich fände es doch sehr befremdlich wenn die damit wirklich im Recht sind. Man male sich nur mal aus, was das für die weltweite Wirtschaft bedeuten würde, wenn Hersteller nach belieben den Weiterverkauf an Dritte verbieten können.

Apple kann ja auch nicht verhindern, dass Vodafone die iPhones aus dem Ausland importiert, auch wenn ihnen das nicht in den Kram passt.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 17:41
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Es ist aber ein Dienstleistungsvertrag den Käufer a mit Firma b abschließt.
Wenn Käufer a es weiterverkauft an c, kann b dem Verkauf des Dienstleistungsvertrages nicht zustimmen. Und dieses ist auch rechtens.

Jegliche Software, welche per Key personalisert ist, darf aus diesen Gründen nicht weiterverkauft werden. Die Software kannst weitergeben(eventuell noch), aber den Key nicht. Es ist auch eine Art der Absicherung für die Firma, wenn jemand doch eine Straftat tätigt.
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