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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 17:39
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Frage Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele


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Einigen ist sicher bekannt, wie das bei World of Warcraft läuft: Wurde erst einmal ein Account mit dem beiliegenden key aktiviert, lässt sich dieser nicht mehr löschen, und der Key nichtmehr davon trennen.

Weiterverkauf unmöglich - Das System verweigert die Registrierung.

Jetzt meine Frage: Dürfen die das? Oder kann ich mir das gebraucht kaufen, und dann darauf pochen, dass sie's mir freischalten?

Es geht wirklich nur am das Spiel bzw. dessen Seriennummer, NICHT um den Kauf von kompletten Accounts mit Spielfiguren.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 17:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Du kaufst etwas, gebraucht.. da wär jetzt die Frage, was genau du gebraucht kaufst. Nur die CD? Oder auch die Berechtigung dir nen Account zu erstellen. Beides würde ich halt beim Neukauf sehen. Bei "gebraucht".. gute Frage. Aber dann musst du dich ja eh an den Verkäufer halten, der Hersteller hat damit dann ja nix zu tun.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 18:26
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Stimmt nicht!
Blizzard verbietet den Handel mit Accounts, daher darf nur die CD verkauft werden, nicht aber der Key(gebraucht)
Es ist daher vollkommen rechtens, dass man den Key nicht nochmal nutzen darf
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  #4 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Und was stimmt jetzt nicht?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2010, 16:58
Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 43
Standard AW: Weiterverkaufsrecht für Onlinespiele

Zitat:
Zitat von ******* Beitrag anzeigen
Blizzard verbietet den Handel mit Accounts, daher darf nur die CD verkauft werden, nicht aber der Key.
Und seit wann ist Blizzard in Deutschland die gesetzgebende Gewalt? http://www.e-recht24.de/forum/images...on_twisted.gif
Wenn eine Firma in den Vertrag schreibt, sie dürfen dir bei Kündigung einen Meuchelmörder vorbeischicken, akzeptierst du das dann auch?

Ein Key ist kein Account, sondern ein Mechanismus des Herstellers zur Lizenz-Prüfung.

Also davon ausgehend, dass die Lizenz gekauft wird (ich denke davon kann man ausgehen, wenn man ein Computerspiel kauft), der Verkäufer also nichtmehr spielt:
Habe ich das Recht, die Aktivierung der Lizenz für meinen eigenen Account einzufordern, oder nicht? Besteht in Deutschland nicht ein grundsätzliches Recht zum Weiterverkauf nicht personalisierter Lizenzen?

Den Account habe ich ja schon. Jetzt würde ich halt gerne das Addon gebraucht kaufen.

Geändert von Bachsau (15.08.2010 um 17:04 Uhr).
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