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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige dies ist mein erster Post und ich hoffe ich kann meine Frage verständlich und vor allem richtig rüberbringen Nehmen wir mal an es wird ein Online-Shop betrieben,der bei der Anmeldung eine Verifzierung derer mittels Email voraussetzt. Jetzt wird die erste Bestellung eines Kunden per Nachnahme gemacht und nicht abgeholt. Der Verkäufer hat auch telefonischen Kontakt zum Kunden aufgenommen und diesen darauf hingewiesen, dass ein Paket zur Abholung im Postamt ist. Der Kunde bestätigte die schnellstmögliche Abholung mündlich. In den AGB des Shops steht " Ein Vertrag kommt mit der Versendung der Artikel zustande". Der Kunde holt aber da Paket nicht ab. Der Verkäufer bleibt nun auf den Artikel "sitzen" da nicht an Lager und für diesen Kunden bestellt, und auf den Kosten der Sendung hin und zurück sitzen? Stimmt dies so und der Verkäufer muss dies in Kategorie "Lehrgeld bezahlt" schieben und wohl keine Nachnahme bei Erstkauf mehr anbieten? danke für Eure Meinungen greets Cyber |
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| 1) Der Artikel wurde ja versendet, er wurde bloß nicht nicht empfangen. 2) Der Artikel muss wohl als zugegangen gelten ("Zugangsfiktion"), da der Kunde wusste, dass ein Parket für ihn bereit liegt und er hätte dies auch ohne Probleme abholen können.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Vor einer Beurteilung, welches Rechtsfolge hier eintritt, müsste man prüfen, warum das Paket nicht abgeholt wurde. Es könnte ja auch sein, dass die "Poststelle" Öffnungszeiten hat, die ein schwer arbeitender Mensch nicht wahrnehmen kann (das ist nicht unüblich) oder der Empfänger krank., im Urlaub ... war. Der Post ist das herzlich egal, die haben ihre 10 Tage und gut ist ... Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich hat jetzt nichts von Widerruf gelesen, darum auch nicht dazu geschrieben. Und meinst du nicht, dass man das Paket als zugegangen beurteilen kann. Es ist zwar nicht im Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, aber unter normalen Umständen hätte er ohne weiteres Kenntniss von dem Inhalt erlangen können?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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