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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Was man machen kann: Nachweislich die Zurückzahlung in dem 30-Tage Zeitraum fordern. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, ist er dann automatisch in Verzug und man kann weitere Forderungen geltend machen (Schadensersatz, wenn man sich einen Anwalt nimmt [sollte man allerdings vermeiden, da dieser Schaden dann separat wieder eingefordert werden muss], zusätzliche Kosten (Porto u.ä. bei vielen auch "Mahngebühr" genannt, Verzugszinsen (z.Zt. 5,12% pa.) ...). Übrigens ist "Urlaub der Geschäftsführung" meiner Meinung nach kein wirklicher Grund, das Geld nicht zurückzuzahlen, "Betriebsurlaub" wäre allerdings einer (wenn man darauf hingewiesen wurde, sonst auch nicht).
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für den Tip! Ich werde noch einmal ein Email schicken und auf die 30 Tage hinweisen. Auf der HP steht nichts von Betriebsurlaub. Außerdem ist ja noch eine Angestellte/ Schulungsleiterin im Hause. |
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