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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Nach sofortiger Reklamation teilte der Händler dem Kunden mit, das die komplette Charge kein Akku mehr hat und qualitativ jetzt besser wäre. Kunde hat das Gerät nur wegen der Akku-Funktion dort gekauft und schickt das Gerät zurück. Der Händler war über die Rücksendung informiert. Das Gerät ist seit 30.07.10 wieder beim Händler, aber es ist bis dato keine Rückerstattung geschehen. Kunde fragt freundlich per Mail nach und erfährt, das die Geschäftsleitung erst wieder am 01.09.10 da wäre und man würde sich dann darum kümmern. Die Antwort kam von einer Angestellten, die kein Befugnisse hat. Wie soll sich der Kunde jetzt verhalten? |
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| Wie sich irgendwer verhalten soll, sagt dir hier bestimmt keiner. Bitte die Forenregeln beachten! Ich hab auch auf das Geld eines Widerrufs 2-3 Wochen gewartet. Ich kann gut nachvollziehen, dass so ein Vorgang dauert. Schließlich wollen die ja in Ruhe prüfen, dass das Gerät in vernünftigen Zustand ist. Mir ist aber nicht ganz klar, was in deinem Fall vorgesehen war. Ein Widerruf? Oder Gewährleistungsfall? Widerruf: du "hast keine Lust" mehr auf die Ware und schickst sie zurück, geht fast immer, setzt keinen Grund voraus. Gibt Geld zurück Gewährleistung: Ein Mangel liegt vor (könnte hier sein, dass von der Artikelbeschreibung abgewichen wird) und du möchtest die bestelle Maus von dem Händler bekommen und schickst nur die falsche zurück.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo Elradon, in diesem Fall hat der Händler nur zwei Geräte angeboten! Eines ist mit Akku (teurer) und eines ohne Akku. Tja, wie nennt man es denn, wenn der Händler dem Kunden einfach einen anderen Artikel schickt? 2-3 Wochen hat Dein Wideruf gedauert? Hier wird länger als 30 Tage dauern und ist kein Wideruf. Widerruf? Paßt doch nicht! Vorsätzlich bekam der Kunde ein anderes Gerät. Gewährleistung? Gerät ist nicht kaputt. Es hat nur keine Akku-Funktion. Im Klartext heisst das, Händler haben Narrenfreiheit? Können ohne Kundeninformation ähnliche/ andere Artikel herausschicken und den Kunden hinhalten mit dem Geld? Es muss doch gesetzlich geregelt sein, in welchem Zeitraum der Händler dem Kunden sein Geld zurückzahlen muss? LG Davina |
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| Zitat:
Selbstverständlich haben die Verkäufer keine Narrenfreiheit, sie haben aber die Freiheit zu entscheiden, wie sie entscheiden, wenn der Käufer sich nicht klar ausdrückt. Entweder er macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, dann muss er das Geld zurückzahlen. Gesetzlich ist hier "unverzüglich" und "ohne schuldhaftes Zögern" festgelegt, in der Rechtssprechung finden sich dafür Zeiträume bis zu 30 Tagen. Das ist aber immer von allen Umständen abhängig. Oder er macht Sachmängel geltend (falsche Ware - auch das ist Gewährleistung), dann hat der Verkäufer das Recht der Nachbesserung indem er die verkaufte Ware liefert. Kann er das nicht (Unmöglichkeit, die Ware gibt es nicht mehr), kann er vom Vertrag zurücktreten. Dann bekommt der Käufer auch sein Geld (Fristen wie oben) Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] Geändert von aaky (12.08.2010 um 14:21 Uhr). |
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| Hallo aaky, richtig erkannt, Kunde ist wütend. Der Händler kann nicht mehr das gewünschte Akku-Gerät liefern und will den Auftrag nachträglich wieder stornieren. Der Kunde war halt über diese Art und Weise ziemlich sauer und enttäuscht. Guckte immer wieder auf sein Konto und da befand sich keine Rückbuchung. Auf Nachfragen (12 Tage später) wurde dann dem Kunden mitgeteilt, man würde sich Anfang September darum kümmern..(GL im Urlaub.) Die Rückzahlung wird also länger als 30 Tage dauern. Vielen Dank für die Aufklärung! Es war mir dann doch nicht bewußt, unter was die Begrifflichkeiten Gewährleistung und Wideruf stehen. Also typische Laienfehler! Eine Zurechtstutzung Aaky war gut! Danke! Liebe Grüße Davina In den AGB´s steht nur: Wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. |
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