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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #6 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 10:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay:Käufer will Geld zurück!

Zitat:
Aber hört sich für mich im Ergebnis nach der deutschen Regelung an.
Ist es wahrscheinlich auch. Also wäre Schickschuld vereinbart, der Verkäufer wäre raus, wenn er nachweisen kann, dass er es verschickt hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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