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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe heute eine Digitalkamera bei Ebay erworben, Wert 100€. Habe es einem Kumpel gezeigt, der meinte, es sähe sehr verdächtig nach gestohlen aus. Die Kamera wird zudem noch ohne jegliches Zubehör verkauft, ohne Batterie, Kabel, etc. Keine Rechnung. Gebrauchtware. Jetzt hatte ich überlegt, rufste halt bei der Polizei an und fragst nach. Nachdem ich jetzt mit Google allerdings schon viel über gestohlene Ware bei Ebay erfahren habe, lasse ich das besser bleiben u. schreibe eine kurze anonyme Email über ein anonymes VPN Netzwerk. Meine Frage: Gibt es eine Online-Auskunft, wo man kostenlos erfahren kann, ob so ein Kameratyp als gestohlen gemeldet ist? VIELEN DANK |
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| Da mir schon zweifelhaft ist, wie eine Kammerer gestohlen aussehen kann, würde ich mir da schon gar keine Gedanken zu machen.. Ich wüsste aber nicht, dass es so eine Seite gibt.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| nein, also kurz mal bei der Polizei anrufen bzw. anonym per Mail nachfragen, kann bei gebrauchten Dingen generell nicht schaden finde ich. Wenn es jetzt z.B. eine Makita wäre, da wäre es natürlich aufgrund der vielen Angebote sinnlos. |
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| Zitat:
Und ob die Polizei da was machen kann, eher nicht, wenn nicht konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Allein das Fehlen des Zubehörs ist keiner. Sicherlich ist Hehlerei ein Straftatbestand, nur muss die auch bewiesen werden können. Und zum Kauf selbst: Es gibt nach deutschem Recht keinen gutgläubigen Erwerb. Bedeutet: man kann kein Eigentum erlangen, wenn die Sache nicht vom Eigentümer oder einem rechtlich Berechtigten verkauft wird. Sollte es sich also wirklich um "Diebesgut" handeln, würde der Vertrag nichtig, sobald der Eigentümer die Herausgabe verlangt. Dann kann der Käufer sein Geld zurückverlangen. Ob er es bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Man sollte sich sowas also immer VOR dem Kauf überlegen, hinterher ist es zu spät, da hilft dann auch keine Information Polizei mehr was. Ob anonym oder nicht, sollten die tatsächlich ermitteln (wie gesagt, die Chance dafür würde ich als extrem gering ansehen), kommen die eh an die persönlichen Daten heran und fordern die Herausgabe der Ware ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| ja nur in dem fall habe ich ein ziemlich neues model gekauft, wo im moment zudem noch sehr selten gebrauchte angebote zu finden sind. Dieses war das einzige Angebot in den letzten Wochen auf allen großen Online-Plattformen. Das gute ist, die Kamera dürfte eine individuelle Seriennummer haben wie bei den teureren Handymodellen. Sofern der Betroffene seine Kamera vorher registriert hat oder die Seriennummer irgenwo anders verfügbar hat (auf der Rechnung) und bei der Polizei mitangegeben hat bei einer Diebstahlsmeldung, ist das ganz einfach. Also anrufen tue ich da nicht bei der Polizei, da würde ich mich direkt ausliefern, auch mit unterdrückter Handynummer. Allerdings würde ich gerne einen temporären anonymen Mailaccount nutzen (Zugang über VPN perfect-privacy.com, sehr sicher, nicht rückverfolgbar) um da mit Angabe der Seriennummer nur kurz nachzufragen. Dann könnte ich den Verkäufer damit konfrontieren und die Kamera zurückschicken, mit der Drohung, sonst die Polizei einzuschalten. Habe mich informiert. In dem Fall wäre mir bewusste Hehlerei nur schwer nachzuweisen und zu unterstellen, weil es aufgrund der Tatsachen für Aussenstehende klar danach aussieht, dass ich wirklich von einem legalen Gebrauchtverkauf ausgegangen bin und es nur eine völlig unbegründete Vermutzung meinerseits ist. Natürlich kann ich die Kamera auch einfach behalten. Bin aber sehr sozial eingestellt und so ne Anfrage, auch bei zukünftigen Gebrauchtkäufen, wäre per Email schnell gemacht. VIELEN DANK |
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