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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Ich habe 2 Monate bei Kaiser Tengelman gearbeitet 1 Monat Ganz normal danach aber den Monat hatte ich fast mehr als 60 Überstunden und das als Aushilfe, weil sie hatten zu wenig Mitarbeiter weil alle andern schon in den neuen Fiallen gerufen wurden. manche tage war ich sogar von der Öffnung bis zur Laden Schließung da Habe 1 monat das Richtige Gehalt bekommen 2 Monat nur das Normale ohne Überstunden habe micht beschwert und sie prüften es Januar diesen Jahres bekomme ich dann de Überstunden endlich bezahlt im Febuar bekamm ich wieder was das aber nicht richtig sein konnte meiner Mutter die noch dort arbeitet Bescheid gegeben sie wollte es klären, und hat meine Gehaltsinfo Bläter mit genommen oder wie die Heißen, Die bekam ich auch Wieder nur 1 Blat Fehlt komischer weise seit dem Und das Geld was ich im Febur bekam habe ich zurück geschickt Nun wollen die Echt noch fast 400 Euro von mir zurück genau das was ich wegen den Überstunden bekam. Ich habe nicht so viel Geld habe auch keine Geld Einnahme ich bin Schüler. Was kann ich machen? Habe keine Rechtsschutzversicherung und kann mir kein Anwalt leisten aber brauche dringen hilfe. |
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| Schon einfach mal angerufen und auf die Überstunden hingewiesen? Dass muss ja durchaus keine Absicht sein. Wurden irgendwelche Stundenzettel geführt und von der Gegenseite unterschrieben, die nun als Beweis dienen könnten?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich muss zugeben, dass ich dir da echt nicht weiterhelfen kann. Ist ja eigentlich auch ein Internetrechtforum hier.. schau doch mal auf recht.de; dort gibt es bestimmt eine passendere Kategorie für dich.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich würde erstmal den Laden darauf hinweisen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat - ein Schüler darf diese Menge an Überstunden nicht machen. Und erst recht nicht von früh bis abends arbeiten. Das verstößt gegen Arbeits- und Jugendschutzgesetze. Sollte der Laden dann immer noch darauf bestehen, das Geld zurück zu erhalten, würde ich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen (die Kosten liegen weit unter den 400 €) - theoretisch kann das auch die Mutter machen. Ich glaube, dann dürfte der Laden mächjtige Probleme - auch mit den öffentlichen Ämtern bekommen. Also ich würde nach dem Motto "wie du mir, so ich dir" handeln.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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