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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 01:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 3
Standard Ermaligge ArbeitsStelle will Geld Zurück


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Hi

Ich habe

2 Monate bei Kaiser Tengelman gearbeitet

1 Monat Ganz normal danach aber den Monat
hatte ich fast mehr als 60 Überstunden und das als Aushilfe,
weil sie hatten zu wenig Mitarbeiter weil alle andern schon in den neuen Fiallen gerufen wurden.

manche tage war ich sogar von der Öffnung bis zur Laden Schließung da


Habe 1 monat das Richtige Gehalt bekommen
2 Monat nur
das Normale ohne Überstunden
habe micht beschwert und sie prüften es

Januar diesen Jahres bekomme ich dann de Überstunden endlich bezahlt

im Febuar bekamm ich wieder was das aber nicht richtig sein konnte

meiner Mutter die noch dort arbeitet Bescheid gegeben
sie wollte es klären,

und hat meine Gehaltsinfo Bläter mit genommen oder wie die Heißen,
Die bekam ich auch Wieder nur 1 Blat Fehlt komischer weise seit dem

Und das Geld was ich im Febur bekam habe ich zurück geschickt

Nun wollen die Echt noch fast 400 Euro von mir zurück genau das was ich wegen den Überstunden bekam.

Ich habe nicht so viel Geld habe auch keine Geld Einnahme ich bin Schüler.

Was kann ich machen?

Habe keine Rechtsschutzversicherung und kann mir kein Anwalt leisten aber brauche dringen hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 02:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Ermaligge ArbeitsStelle will Geld Zurück

Schon einfach mal angerufen und auf die Überstunden hingewiesen? Dass muss ja durchaus keine Absicht sein. Wurden irgendwelche Stundenzettel geführt und von der Gegenseite unterschrieben, die nun als Beweis dienen könnten?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 02:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Ermaligge ArbeitsStelle will Geld Zurück

gab keine Stundenzettel

meine Mutter hat dort dies gesagt
und trotz dem wollen die das Geld
2 Mahnungen gab es schon
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  #4 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 02:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Ermaligge ArbeitsStelle will Geld Zurück

Ich muss zugeben, dass ich dir da echt nicht weiterhelfen kann. Ist ja eigentlich auch ein Internetrechtforum hier.. schau doch mal auf recht.de; dort gibt es bestimmt eine passendere Kategorie für dich.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 09:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Ermaligge ArbeitsStelle will Geld Zurück

Ich würde erstmal den Laden darauf hinweisen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat - ein Schüler darf diese Menge an Überstunden nicht machen. Und erst recht nicht von früh bis abends arbeiten. Das verstößt gegen Arbeits- und Jugendschutzgesetze.
Sollte der Laden dann immer noch darauf bestehen, das Geld zurück zu erhalten, würde ich einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen (die Kosten liegen weit unter den 400 €) - theoretisch kann das auch die Mutter machen.
Ich glaube, dann dürfte der Laden mächjtige Probleme - auch mit den öffentlichen Ämtern bekommen.
Also ich würde nach dem Motto "wie du mir, so ich dir" handeln.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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