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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 18:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 8
Ausrufezeichen Auskunftsrecht


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Halli Hallo,

bin neu hier und habe eine Frage.

Wenn X, ein Nutzer eines Forums ist und bei Y, dem Forenbetreiber, bzw. einem der Forenadministratoren (ein sehr großes Forum), nachfragt, welche Daten über ihn gespeichert sind, was sollte man alles prüfen und wie sollte man antworten.

X hat zudem eine Frist von 21 Tagen (3 Wochen) gesetzt, muss man sich an diese halten und was passiert, wenn dem nicht so ist?

Grüße aus Frankfurt,
Willemer

Update 23:50 Uhr: Habe dem Nutzer seine Daten (Benutzerkonto & Beiträge) gelöscht, was nun antworten?

Geändert von Willemer (13.08.2010 um 00:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 10:05
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Auskunftsrecht

Ja, jeder Betreiber ist verpflichtet gespeicherte Daten offen zulegen. (nach BDSG)
Die Frist ist noch sehr human gegeben, normalerweise gibt man nur 2 Wochen oder drunter.
Bei einer Löschung muss eine Löschbestätigung an die Person gesendet werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 15:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Auskunftsrecht

Zitat:
Zitat von ******* Beitrag anzeigen
Ja, jeder Betreiber ist verpflichtet gespeicherte Daten offen zulegen. (nach BDSG)
Die Frist ist noch sehr human gegeben, normalerweise gibt man nur 2 Wochen oder drunter.
Bei einer Löschung muss eine Löschbestätigung an die Person gesendet werden.
Hallo *******,

erst mal vielen Dank, dass du dir die Mühe einer Antwort machst.

Zu erstem: das war mir bewusst, deswegen habe ich ja nachgefragt.

Zur Frist: Okay.

Was heißt Löschbestätigung, kannst du mir da eventuell einen "Mustertext" geben?

Und wie sieht es aus, wenn Person X dann noch Daten findet, die aus versehen noch existieren?

Danke für die kommende Antwort und ein schönes Wochenende - wünscht:
Willemer
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 16:30
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Auskunftsrecht

Mustertext habe ich leider nicht. Ich würde das so Schreiben:

"Sehr geehrter Herr XY,

Ihr Account mit allen von Ihnen geschriebenen Posts/Threads wurde aus unserem System gelöscht. Es sind keine weiteren personenbezogenen Daten zu Ihnen in unserem System gespeichert.

mit freundlichem Gruß

XXX"

Beim Löschen muss man auf Zitate aufpassen, die werden gerne übersehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 16:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Beiträge: 8
Standard AW: Auskunftsrecht

Mhh, dieser Mustertext klingt aber nach nichts, was so sich wirklich "rechtlich" anhört, die sind ja meistens formaler.

Zitate könnte es geben, aber da ich den Benutzer mit all seinen Beiträgen und gespeicherten Daten entfernt habe, lässt sich nicht nachvollziehen, wer zitiert wurde.
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