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Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.08.2010, 20:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 8
Standard Darf man Erlebnisse im Weblog veröffentlichen?


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Hallo
Stellen wir uns mal folgendes (fiktive) Szenario vor:
Person A betreibt einen nicht kommerziellen Weblog und ist Mieter in einem 6-Parteienhaus.
Jede der Wohnungen hat einen anderen Eigentümer, vier davon wohnen im Haus.
Person A hat Probleme mit seinem Vermieter (B), der ihm bei den Nebenkosten ständig übers Ohr hauen möchte.
Zusätzlich wird Person A von einem anderen Eigentümer (C) sozusagen terrorisiert und gegängelt.

Nun hat Person A die Nase voll und möchte seine Erlebnisse wahrheitsgetreu in seinem Blog veröffentlichen. Natürlich ohne dabei die Namen der anderen Beteiligten zu nennen.

Darf Person A in seinem Weblog über die Geschehnisse mit B und C schreiben?


Grüße
Mario
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  #2 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 01:46
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Darf man Erlebnisse im Weblog veröffentlichen?

ja und nein

ja, da freie Presse

nein, Rufschädigend(wegen Impressum) und in laufenden Pressen ist Verbot zuberichten
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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 01:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Darf man Erlebnisse im Weblog veröffentlichen?

Die Pressefreiheit schützt die Vermittlungsleistung. Hier passt wohl eher Meinungsfreiheit.

Zur Drittwirkung der Meinungsfreiheit, wohl sehr interssant für aaky, "Pressemitteilung Nr. 21/2010 vom 7. April 2010"; gerade letzter Absatz, aber nur im Zusammenhang, sehr gut zusammenfassend.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2010, 10:02
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2010
Beiträge: 112
Standard AW: Darf man Erlebnisse im Weblog veröffentlichen?

Ein Tatsachenbericht spiegelt KEINE Meinung wieder, deshalb Pressefreiheit.
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