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| ok, wikipedia sagt schonmal: Zitat:
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| Siehst du, wenn ihr jetzt die Comicfigur unerlaubt verwendet hättet, dann hätte das euren Club eventuell finanziell ruinieren können. Denn das wäre richtig teuer geworden. Wenn du deinen Clubkameraden was zeigen willst, dann zeig ihnen einfach den Gesetzestext des Urhebergesetzes. Zum Beispiel § 2 UrhG wird dargelegt, was alles geschützt ist. Und im Unterabschnitt 3 (§ 15 - § 24) sind die gesamten Verwertungsrechte aufgeführt. Und in § 72 UrhG ist besonders der Schutz der Lichtbilder aufgeführt. Ist zwar eine Menge Lesestoff, aber durchaus mal interessant, wenn man sich mit sowas beschäftigt. Wenn die Zeitung eine schriftliche Erlaubnis des Urhebers hatte, die Figur ablichten zu dürfen, dann ist das okay. Allerdings ist die Zeitung damit nicht Urheber der urheberrechtlich geschützten Figur. Das ist z. B. auch das Dilemma, wenn ich mir Fotos im Internet von irgendeiner Quelle hole, die ich nicht kenne. Es mag zwar sein, dass der Anbieter der Bilder schreibt, dass die Bilder "royality free" sind. Aber wer sagt mir denn, dass dieser Anbieter auch wirklich ein Nutzungs- und Verwertungsrecht auf die von ihm angebotenen Bilder hat?!? Somit kann die Zeitung auch keine Erlaubnis zur Verwendung der Comicfigur durch Dritte erteilen. Ob man der Zeitungaber nun eine Störermithaftung aufgrund der Ablichtung einer urheberrechtlich geschützten Figur anhängen könnte, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt. Das Urheberrecht ist rein generell ein richtig komplexes und kompliziertes Thema. Ich könnte mir denken, dass selbst spezialisierte Anwälte da mit Sicherheit jeden Tag was neues dazu lernen. Geändert von TomJay66 (11.02.2011 um 18:01 Uhr). |
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