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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige folgender Sachverhalt: Ich bin Mitglied in einem Hobby-Club. Jetzt übernehme ich die Pflege und Neugestalltung des Webauftritts. Die Seite und den Club gibt es seit 10 Jahren. Auf der alten Seite ist eine bekannte Comicfigur ins Logo aufgenommen worden. Vor zehn Jahren wurde auch der Urheber angeschrieben, allerdings ohne das eine Antwort zurückkam. Jetzt möchte ich die Comicfigur nicht ins neue Design der Seite übernehmen, weil mir die Erlaubnis fehlt. Die möchte ich zwar noch einholen, ab er erst wenn die Seite erstmal ohne die Comicfigur online ist. Ich möchte da keine schlafenden Hunde wecken. Meine Clubkollegen sagen aber: Wir haben doch Gewohnheitsrecht... Zu unserem Verständniss: Was kann uns blühen, wenn der Urheber auf unsere Nutzung seines Bildes aufmerksam wird? Oder gibt es so etwas wie Gewohnheitsrecht wirklich? Danke für Eure Hilfe toto |
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| Im Gegensatz zu @*******s gibt es durchaus Gewohnheitsrecht im deutschen Rechtssystem (hauptsächlich im öffentlichen und Zivilrecht) http://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht http://bundesrecht.juris.de/zpo/__293.html aber in dem Fall (Urheberrecht) gibt es das wirklich nicht. Allerdings könnte der Urheber die Nutzung geduldet haben. Man müsste nur den Zugang der Email nachweisen können - was rechtlich ziemlich schwer oder genauer unmöglich ist, wenn man nicht gerade eine Antwort auf diese Email zur Hand hat. So gesehen muss tatsächlich davon ausgegangen werden, dass hier ein Verstoß gegen Urheberrecht vorliegt/vorlag.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] Geändert von aaky (16.08.2010 um 18:31 Uhr). |
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| Noch mal nachgefragt... Wie hoch könnte eine Nutzungsgebühr eurer Erfahrung nach sein? Und noch ein Frage... wenn ich nun statt des Comicbildes ein Foto der Plüschfigur der Comicfigur (quasi unser Maskotchen - schon von den Witterungseinflüssen sehr in Mitleidenschaft gezogen) als Hintergrundbild nutze? Das Foto stellt vom Prinzip unser Hobby dar, aber mittendrin ist das Maskottchen... ist das unbedenklich? Danke! Toto |
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