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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige folgendes: Person A nutzt ein Onlinetool, es kostet einen monatlichen Betrag. 4 Kollegen von Person A möchten es ebenfalls nutzen, also beschließen Person A und die anderen Personen, sich den monatlichen Preis zu teilen. Person A schreibt monatlich eine Rechnung an seine Kollegen und zahlt die Rechnungen des Betreibers von dem Tool. Irgendwann kommt Person A in finanzielle Schwierigkeiten, weshalb er versäumt einige Rechnungen des Betreibers zu zahlen, bis der Account gesperrt wird. Die Kollegen sind "wütend" und stellen eine kurze Frist, bis das Tool wieder zu laufen hat - andernfalls würde man die gezahlten Beträge zurückfordern! Haben die Kollegen von Person A irgendein Recht auf Rückzahlung? Es war vertraglich nichts geregelt, die Rechnungen beinhalteten die Leistungsformulierung, dass der Rechnungsempfänger den Account des Tools 1 Monat nutzen darf. |
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| Zitat:
Somiut hat Person A durchaus Verpflichgungen gegenüber den anderen. Und werden diese nicht erfüllt, kann Schadensersatz verlangt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ok. Aber Person A muss doch dann, aus reiner Logik, nur für den Zeitraum aufkommen, in der das Tool nicht genutzt werden konnte. Sprich eine Rückzahlung eines Teilbetrags von einem Monat und nicht rückwirkend alle Zahlungen - oder? |
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| Sicherlich, einen Anspruch auf das Geld für die empfangene Leistung haben die anderen nicht, allerdings können sie Schadensersatz geltend machen, da sie auf das Bestehen des Vertrages vertraut haben. Außerdem scheint das Geld von denen ja nicht an den Leistenden (Anbieter des Online-Tools) bezahlt wurden zu sein, somit hat Person A keinen Rechtsanspruch auf das Geld, somit können die Persoonen das nicht an den Leistenden bezahlte Geld zurückfordern. Die Rechnungen sind dann ja auch unrichtig ausgestellt - sollte es sich um gewerbliche Rechnungen handeln, kommt dann noch mehr Ärger hinzu (Steuer, Finanzamt)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Naja, A hat den Zugang zum Tool anderen Personen gewährt. Das ist zwar im Innenverhätlnis zum Anbieter des Tooles sicherlich nicht erlaubt, aber, wenn du sagst, dass sie Schadensersatz verlangen können, aber A kein Geld, ist das ein Widerspruch. Entweder Vertrag oder nicht.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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