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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 00:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 1
Standard offizielle ebay information


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hallo,miteinander

habe gerade von ebay folgendes erfahren:

der verkaeufer einer ware, die ueber eine auktion ersteigert und bezahlt wurde, kann sich selbst entscheiden, ob die ware an den auktionsgewinner ausgeliefert wird oder nicht. "ebay kann den verkaeufer nicht zwingen, die ware zu liefern".
also ich bin kein rechtsverdreher aber das schlaegt den fass den boden aus, oder wie sieht die realitaet aus.
fundierte kommentare willkommen. DANKE.
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 02:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: offizielle ebay information

Da der erste Satz nicht als Zitat markiert ist, nehme ich an, dass du einfach zu viel interpretierst. Gemeint ist, dass ebay keine Hoheitsmacht ist und nicht eben "ma nen paar Schläger", die das Recht durchsetzten sollen, losschicken kann. Dafür sind Gerichte zuständig.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 12:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: offizielle ebay information

Ich gebe Elradon recht Zwingen kann ebay niemanden - das macht das geltende Recht und die bestehenden Gesetze. Nur durchsetzen muss man sein Recht allein, das kann eBay nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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