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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 16:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 4
Standard E-Mail Lesebestätigung vs. Einschreiben


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Hi

Ich frage mich schon die ganze Zeit ob wenn man eine E-Mail mit lese bestätigung verschickt dass die gleiche Rechtsgültigkeit hat wie ein Einschreiben



Gruß
Blackhead77
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  #2 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 18:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: E-Mail Lesebestätigung vs. Einschreiben

Definitv nein. Lesebestätigungen kann man ganz einfach fälschen, in der Rechtssprechung werden diese nicht anerkannt.
Meines Wissens ist Einschreiben noch der einzige rechtlich anerkannte Weg.

Vielleicht wird sich das mit ePost und ähnlichen Systemen zukünftig ändern, da diese zusätzlich noch Daten wie den Abruf speichern und der Zugang somit von einer dritten unabhängigen Stelle dokumentiert wurde, aber das ist noch Zukunftsmusik.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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