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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.08.2010, 22:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 2
Standard Vereinsdomain


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Hallo Zusammen,

bin heute das erstemal in diesem Forum unterwegs und ich muss sagen das ich solch ein Portal schon lange gesucht habe.

Dank Google bin ich nun hier, nachdem ich jetzt schon eine geraume Zeit hier einiges gelesen habe und viele interessante Beiträge zu meiner Frage gefunden habe, sind doch noch ein paar Dinge für mich nicht so klar.

Zu meinem Problem (alle Namen sind frei erfunden):

Ein Verein mit dem Namen "katzenfreunde-ihrestadt" existiert als e.V. seit 1986 im Jahre 2000 hat ein Vereinsmitglied mit eigener I-Net Agentur die Domain "katzenfreunde-ihrestadt.de" registriert und für diesen Verein eine HP online gestellt. Im Laufe der Zeit wurde diese Website nicht mehr gepflegt und auch eine Aktuallisierung ist über diese Person äußerst schwierig.

Nun möchte der Verein eine neue Seite aubauen und braucht dazu diese Domain. Aber der Inhaber will diese nicht abgeben und behauptet es wäre seine.

Aus meiner Sicht gehört diese Domain dem Verein und nicht dieser Person.

Vielleicht kann ich noch den ein oder anderen Tip zur Vorgehensweise hier bekommen.

Viele Grüße
Amedive
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  #2 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 00:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Vereinsdomain

Zitat:
Aus meiner Sicht gehört diese Domain dem Verein und nicht dieser Person.
Eigentum oder Besitz an einer Domain kann es nicht geben, da es keine Sache im Sinne des deutschen Rechts ist. Deswegen besteht auch kein Anspruch des Vereins.
Der Inhaber einer Domain kann ganz allein darüber verfügen, da er vom Registrar die Nutzungsrechte bekommen hat.
Der Verein könnte bestenfalls über das Namensrecht Unterlassung fordern.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 00:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Vereinsdomain

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Der Verein könnte bestenfalls über das Namensrecht Unterlassung fordern.
Danke für deine schnelle Antwort!!!!

Diese Idee habe ich auch schon in Batracht gezogen. Die Namen in der Domain switchen in "ihrestadt-katzenfreunde.de" und dann Unterlassung fordern für Vereinsinhalte auf seiner Domain.

LG
Amedive
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