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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.08.2010, 23:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 9
Standard §5 TmG auf Privaten Website


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Hallo,

ich habe im Internet einige Informationen gelesen das nach §5 TmG die Angabenpflicht besagt.

nun habe ich eine Private Website und habe von irgendeinem Institut einen 2 Seitigen Brief erhalten wonach ich aufgefordert wurde auf meiner Privaten Homepage die Impressum Angaben zu verfolständigen, Sollt ich dies nicht tun so müsse ich mit einer geldstrafe von bis zu 50 000€ rechnen.

aber was ist nun wahr ?!? Muss ich auf meiner Privaten Website Vollständige Adresse schreiben muss oder nicht ?!?


Danke schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2010, 00:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.185
Standard AW: §5 TmG auf Privaten Website

Du sagst zwar, dass deine Webseite privat ist, du nennst aber nicht die Kriterien nach welchen du sie als privat einstufst. Letztendlich ist es aber auch noch nicht abschließend klar geklärt wann ein Impressum notwendig ist und wann nicht.
Enthält das Schreiben keine Begründung? Welche Institution?
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2010, 09:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.01.2010
Beiträge: 9
Standard AW: §5 TmG auf Privaten Website

nein leider nicht, ich besaß eine Domain wo ein Freund seine website / Radio aufgebaut hatte. Nen kleines Privates Webradio halt. und da bekam ich dann post von irgend einer behörde wo ich aufgefordert wurde ein Impressum anzulegen bzw die Kompletten Daten preis zu geben. Sollt ich dies nicht tun würden geldstrafen bis zu 50 000€ auf mich zu kommen.

Find leider den brief nicht mehr sonst würd ich ihn einscannen und ihr könntet ihn lesen.
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