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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 10:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 7
Frage DVD-Verleihabo zustandegekommen


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Ist bei sowas überhaupt ein Rechtsvertrag zustande gekommen?
Auf was müsste sich jemand beziehen, wenn er die Rückerstattung des Geldes erfolgreich verlangen will?

Ein DVD-Verleih schluckte einen anderen DVD-Verleih und verschluckte sich. Ein Kunde war bei beiden Verleihen Kunde und besaß je ein Konto. Nun würde er per Werbemail ein 3 Monate für 1 Monatspreis-Kennenlernangebot erhalten. Ganz aufgeregt, weil es morgen verfallen würde, wird sich eingeloggt und auf okay geklickt. Dann bemerkt er, dass da etwas nicht stimmt. Die Lieferadresse stimmt nicht und ändern ist auch verboten. Ein Systemfehler vom Verleihshop. Beim einverleibten Shop bestand damals ein Konto mit Name, Adresse und Spitznamen. Der kaufende Shop übernahm den Spitznamen "0815" oder "dumdidum" als Anrede in ihr Computersystem. Dann stellte derjenige fest, dass er die 3 Moante sowieso nicht nutzen kann, da er in einem Monat weg muss. Zur Kur oder beruflich ins Ausland. Genauer Zeitpunkt noch ungewiss. Nach 2 Minuten war dann alles klar. - Er müsse dies beenden. In den Betreiber-AGBs steht, dass dieses Kennenlernangebot nur 1 Mal pro Person erlaubt ist.

Fluchs wurde nach der Bestellung sofort die Beendigung per Kündigungs-Button im Account abgeschickt und im aufpoppenden "Warum möchten sie uns verlassen-Fenster" der Irrtum erklärt und gebeten nicht abzubuchen. Auf den Namensfehler und die AGBs hatte er auch verwiesen. Jetzt einfach mal angenommen. Gell?

Falls so etwas oder Ähnliches in Zukunft mal jemandem passieren sollte, und derjenige dann nur zahlt aber nie eine DVD erhält, wonach könnte man hier sein Geld zurückverlangen? Ich erinnere mich, ein Fernabsatzgesetzt gibt es doch auch, oder?

L.G.
MulleMaus
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 14:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: DVD-Verleihabo zustandegekommen

Zitat:
Ich erinnere mich, ein Fernabsatzgesetzt gibt es doch auch, oder?
Gab es mal, gibt es nicht mehr. Das steht jetzt alles im BGB Und dort ist das Widerrufsrecht bei Fernabvsatzverträgen (die gibt es noch) geregelt.
Und ein Vertrag ist selbstverständlich zustande gekommen, warum auch nicht? Nur was man dagegen tun kann, ob es ein Widerrufsrecht gibt o.ä. müsste man am konkreten Fall sehen
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