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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 14:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 2
Standard Domain registriert und erfahren das Marke geschützt


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Hallo allerseits,
Angenommen ein noch recht Unwissender registriert sich eine Domain, ist aber dumm genug vorher nicht zu Prüfen ob der Name geschützt ist.
Kurz nach der Registrierung erfährt er dann, das der Domainname tatsächlich als Wort und Bildmarke eingetragen ist und unter diesem Namen Autoteile oder ähnliches verkauft werden.
Der Domainbesitzer (Privat) hatte eigentlich die Absicht ersteinmal von einem Anbieter thematisch passende Werbung schalten zu lassen, um die Domainkosten zu decken, und die Domain dann später zu verkaufen.
Was hätte er schlimmsten Falls als konsequenz zu befürchten?
Dürfte er das Vorhaben theoretisch fortsetzen, solange er selbst nichts auf der Seite verkaufen möchte, oder sollte er die Domain lieber gleich dem Markeninhaber zum Kauf anbieten?

Danke schonmal,
Monty
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 15:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domain registriert und erfahren das Marke geschützt

Allein das Schalten von Werbung könnte schon eine geschäftliche Nutzung und somnit ein verstoß gegen Markenrecht sein. Die Kosten eines solchen Verfahrens dürften auch bei massenhaft Werbung nicht gedeckt sein
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 15:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.08.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Domain registriert und erfahren das Marke geschützt

Danke,
Wie steht es um die Variante mit dem Verkauf, da die Domain ja für betroffende Person eher als nutzlos zu betrachten ist?

Solange man mit der Domain allerdings nichts Gewerbliches anstellt, hat man auch nichts weiter zu befürchten oder?

Wie verhält sich die sache wenn der Domainname der Markenname mit Bindestrich ist?

Geändert von Montgommery (23.08.2010 um 15:48 Uhr).
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