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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige folgende Situation: Privater Verkäufer verkauft auf Ebay einen gebrauchten Router, der als "neuwertig" bezeichnet wird, weil er in den wenigen Wochen seiner Benutzung auch einwandfrei funktionierte. In der Artikelbeschreibung wird nicht darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt. Käufer beanstandet nach Erhalt des Artikels, dass dieser bei ihm nicht richtig läuft. Verkäufer sucht von der Herstellerseite detailiertere Anleitungen (normale Anleitung lag Lieferumfang bei), die das Problem lösen könnten. Fünf Tage später meldet sich der Käufer wieder und teilt mit, dass sich Rechner zwar untereinander verbinden lassen, sich aber "keine zuverlässige Verbindung" über PPPoE (Anmeldung für DSL) zum Internet aufbauen ließe und der sich nun das selbe Gerät neu in einem normalen Geschäft gekauft hat und dieses bei ihm funktioniert. In der selben Mail fragt er, was Verkäufer und Käufer nun mit der Kaufabwichlung machen und fordert eine Vorschlag vom Verkäufer. Wie sollte der Verkäufer in dieser Situation verfahren? Ware zurücknehmen oder darauf hinweisen, dass das Gerät ja funktioniert, es sich aber um einen Bedienungsfehler vom Käufer handeln könnte? Gruß Eumel Geändert von Eumel (23.08.2010 um 22:03 Uhr). |
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| Das kann ganz allein der Verkäufer entscheiden. Es kommt darauf an, wie sicher er sich ist und inwieweit er das bei einem möglichen Rechtsstreit gehen will ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hab ich nicht gesagt. Im Zivilrecht hat der die besseren Karten, der die besseren Beweise hat. Allerdings steht bei offenen Fragen das Recht eher auf der Seite des Käufers, da der in der Regel die schwächere Position hat, was auch verständlich ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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