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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| vielen Dank für die antwort ;-) ... ich möchte mal zusammen fassen wie ich das verstanden habe. User X hat sich im Forum angemeldet und ist mit der anmeldung auch mit den Forenregeln einverstanden. (u.a. Mit der Anmeldung im Forum für XYZ übertragen Sie dem Foreninhaber ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes und kostenloses Nutzungsrecht für die von Ihnen erstellten Beiträge. Dieses Recht bleibt bei Kündigung der Forenmitgliedschaft bestehen) Das heisst also User X hat unabhängig davon dem Forum ein räumlich und zeitlich unbeschränktes nutzungrecht zugesagt. User X wurde später ins Forumteam aufgenommen mit der einzigsten Funktion wichtige Informative Beiträge für den Forenbetreiber als Geistschreiber zu schreiben. ( Also im Namen und Auftrag ) das wurde mündlich im team vereinbart und somit besteht auch ein mündlicher Vertrag. Denoch sieht das rechtlich so aus das dass Urheberrecht in diesen Fall beim verfasser des fachlichen Beitrages liegt also User X. Somit hat also der Betreiber also Foreninhaber nicht das recht diese Beiträge wiederherzustellen um den Forenbetrieb wieder aufnehmen zu können auch wenn wie schon erwähnt eine zeitlich, räumlich unbeschränkte nutzung in den Forenregeln zugestimmt wurde. Da soweit wie ich das jetzt mit bekommen habe bedeutet das somit das aus des Forums weil die Beiträge welche im Auftrag und Namen erstellt wurden sind des Betreibers wichtige informationen enthalten die für das Forum relevant sind bzw waren. Also ich finde internet recht sehr spannend und würde mich über weitere andere sichtweisen freuen. Denn ich möchte mehr wissen und mehr lernen. Danke sehr. |
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| Ich würde in der mündlichen Absprache eine Vertragsergänzung sehen, die die Möglichkeit der Eigenlöschung ausschließt, denn durch diese Aufnahme wurde nochmal die Bedeutung der Beiträge unterstrichen. Darum denke ich, dass der Betreiber die Berichte wiederherstellen darf.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich würde darin einen von den Nutzungsbedingungen losgelösten Vertrag sehen, da die Beiträge nicht forumstypisch sind (es sei denn, das Forum besteht nur aus solchen Beiträgen - nur dann hätte es keinen extra Auftrag geben müssen) und somit von den Bedingungen nicht eingeschlossen ist. AGB gelten nur für gleichartige Verträge. Wie man sieht, kann man das unterschiedlich auslegen. Im Endeffekt würde das dann wohl ein Richter entscheiden, der von Internet wenig aber von Urheberrecht mehr Ahnung hat ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] Geändert von aaky (25.08.2010 um 11:14 Uhr). |
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| Gut, neuen Vertrag spricht nichts dagegen, aber dann scheint mir noch klarer, dass Nutzungsrechte "stärker" eingeräumt wurden, denn Zweck war ja das Texteschreiben für das Forum.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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