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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige ich bin neu hier und suche euren Rat zu einem Ebay-Problem. Ich nutze ebay als Privatperson und stelle sporadisch gebrauchte Ware zum Verkauf ein. Insgesamt habe ich 23 Bewertungen (bin kein Power-User), die ausnahmslos positiv sind. Ich bemühe mich stets meine Ware exakt so zu beschreiben, wie sie tatsächlich ist, mache genaue Angaben, dokumentiere mit Fotos, etc. Vor kurzem bin ich ein Kleidungstück für 1 EUR losgeworden. Es handelte sich dabei um Ware, die höchstens 2x getragen worden ist, also praktisch um Neuware, und im Laden das 25fache gekostet hat. Lediglich war eine Verzierung abgegangen, dies hatte ich aber auch angegeben und sogar Ersatzteile mitgesendet. Meines Erachtens handelte es sich aber dennoch immer noch um einen Top-Zustand, weswegen ich die Ware auch so beworben habe. Der Käufer versucht mir jetzt daraus einen Strick zu drehen. Ich habe eine Nachricht erhalten mit der Beschwerde, dass der Rock noch weitere Mängel aufweist, die ich nicht angegeben hätte. Da die Ware aber sonst gefällt, würde man das Stück nun gerne zur Schneiderin geben, um die mangelhaften Stellen zu beheben. Und ICH soll doch bitte für die Kosten aufkommen! Alleine möchte die Person den Arbeit nicht übernehmen, da ihr dafür "Zeit und Geschick" fehlt. Ich habe nun erstmal Fotos angefordert, bis jetzt habe ich aber noch keine erhalten. Was meint ihr dazu? Wie soll ich mich verhalten? Die Kosten übernehmen, damit ich nicht schlecht bewertet werde?!! Ich finde es aber eine Frechheit bei einem Warenwert von 1 EUR eine solche Forderung zu stellen! Wenn die Person mehr gezahlt hätte, könnte ich den ärger noch verstehen, aber es handelt sich hier wirklich nur um diesen mickrigen Betrag! Ich würde gerne meine Rechtslage wissen, bevor ich der Person aus Nichtwissen und Harmoniebedürfnis einen Kompromiss anbiete und dann mit Sicherheit zusätzlich noch Verlust mache!!!! Velen Dank für eure Hilfe! |
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| Wenn es sich wirklich um Sachmängel handelt und man als privater Verkäufer die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, muss man dafür aufkommen. Die Frage ist nur, ob es Sachmängel nach Gesetz sind, das kann immer nur im Einzelfall entschieden werden, da gibt es keine allgemeine Aussage.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich bin leider absolute Laie und verstehe nichts unter dem Begriff "Sachmängel nach Gesetz". Was bedeutet dies? Und ließe sich das anhand von Fotos feststellen? Leider wurde die oben erwähnte Klausel bei der Auktion nicht festgehalten. Beeinflusst der Warenwert nicht auch das Urteil? Mal angenommen, es würde 3 EUR Ersatz gezahlt werden, das würde fast den Wert von Ware und Versand entsprechen und käme einer Rücknahme gleich. Der Käufer möchte die Ware jedoch behalten. Und laut ebay bin ich als Privatverkäufer ausdrücklich von der Rücknahme entbunden. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für die kompetente Antwort! Dann werde ich wohl zähneknirschend das Lehrgeld zahlen und mir in Zukunft vornehmen lieber nur noch bei ebay zu ersteigern, statt zu versteigern! |
| Tags: aerger, bewertung, ebay, kostenerstattung, recht, verkaeufer |
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