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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.03.2010
Beiträge: 12
Standard A gibt Radio-Interview. Wer hat die Interviewrechte?


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Hallo

Bei Bildern habe ich ja hier schon folgendes gelernt. Wer auf dem Bild zu sehen ist, hat das Recht - nicht der, der es gemacht hat.

Nun zur Frage.

Radio X möchte gern ein Interview mit Person A machen. A stimmt zu, nimmt das Interview bei Ausstrahlung auf, schneidet es evtl. noch ein bisschen kurz und knackiger und stellt es auf seine Internetseite.

Radio X bekommt das mit und sagt, das Interview muss gelöscht werden.

Wie ist die Sachlage?
Wer hat das Recht am Interview?

Gruß
Karl
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  #2 (permalink)  
Alt 25.08.2010, 16:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: A gibt Radio-Interview. Wer hat die Interviewrechte?

Zitat:
Bei Bildern habe ich ja hier schon folgendes gelernt. Wer auf dem Bild zu sehen ist, hat das Recht - nicht der, der es gemacht hat.
Falsch gelernt Es kommt darauf an, um welches Recht es geht.

Der, der das Bild gemacht hat, hat das Urheberrecht. Kann also alles das machen, was ihm als Urheber zusteht (UrhG).

Der Abgebildete hat bestenfalls das Recht zu entscheiden, ob sein Bild veröffentlicht wird. Hier geht es um die Abbildung der Person, nicht das Bild an sich (KunstUrhG)
Zitat:
Radio X möchte gern ein Interview mit Person A machen. A stimmt zu, nimmt das Interview bei Ausstrahlung auf, schneidet es evtl. noch ein bisschen kurz und knackiger und stellt es auf seine Internetseite.

Radio X bekommt das mit und sagt, das Interview muss gelöscht werden.
Und damit ist Radio X im Recht, da die Urheberrechte bei ihm liegen, somit auch das Recht der Verwertung und Veröffentlichung.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 14:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: A gibt Radio-Interview. Wer hat die Interviewrechte?

Zitat:
Zitat von Karl59 Beitrag anzeigen
Wer hat das Recht am Interview?
Nicht so einfach zu beantworten. Vom urheberrechtlichen Standpunkt aus dürfte ein Interview das Werk des Interviewers sein, auch wenn der quantitative Anteil des Interviewten meistens größer ist.

Es ist der Interviewer, der das Endergebnis durch seine Fragen und Nachfragen schafft, und üblicherweise ist er es ja auch, der es redigiert und überhaupt erst in eine lesbare Form bringt.

Gerichte haben jedenfalls verschiedentlich dem Interviewer das Urheberrecht an einem Interview zugesprochen; im Einzelfall mag das auch anders ausgehen.

Die Ausstrahlung durch den Sender genießt ebenfalls urheberrechtlichen Schutz. Und last but not least kann es "unlauterer Wettbewerb" sein, die Leistung eines anderen (Radio X) ungefragt zu übernehmen und dabei auch noch den Namen des Radio X zu verwenden.

Es kann aber niemand den Interviewten daran hindern, genau dasselbe, das er schon im Interview gesagt hat, nochmal als Text mündlich oder schriftlich zu äußern, aufzunehmen und online zu stellen.

Nur dann eben ohne die Fragen des Interviewers...
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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