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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Bei Bildern habe ich ja hier schon folgendes gelernt. Wer auf dem Bild zu sehen ist, hat das Recht - nicht der, der es gemacht hat. Nun zur Frage. Radio X möchte gern ein Interview mit Person A machen. A stimmt zu, nimmt das Interview bei Ausstrahlung auf, schneidet es evtl. noch ein bisschen kurz und knackiger und stellt es auf seine Internetseite. Radio X bekommt das mit und sagt, das Interview muss gelöscht werden. Wie ist die Sachlage? Wer hat das Recht am Interview? Gruß Karl |
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| Zitat:
Der, der das Bild gemacht hat, hat das Urheberrecht. Kann also alles das machen, was ihm als Urheber zusteht (UrhG). Der Abgebildete hat bestenfalls das Recht zu entscheiden, ob sein Bild veröffentlicht wird. Hier geht es um die Abbildung der Person, nicht das Bild an sich (KunstUrhG) Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Nicht so einfach zu beantworten. Vom urheberrechtlichen Standpunkt aus dürfte ein Interview das Werk des Interviewers sein, auch wenn der quantitative Anteil des Interviewten meistens größer ist. Es ist der Interviewer, der das Endergebnis durch seine Fragen und Nachfragen schafft, und üblicherweise ist er es ja auch, der es redigiert und überhaupt erst in eine lesbare Form bringt. Gerichte haben jedenfalls verschiedentlich dem Interviewer das Urheberrecht an einem Interview zugesprochen; im Einzelfall mag das auch anders ausgehen. Die Ausstrahlung durch den Sender genießt ebenfalls urheberrechtlichen Schutz. Und last but not least kann es "unlauterer Wettbewerb" sein, die Leistung eines anderen (Radio X) ungefragt zu übernehmen und dabei auch noch den Namen des Radio X zu verwenden. Es kann aber niemand den Interviewten daran hindern, genau dasselbe, das er schon im Interview gesagt hat, nochmal als Text mündlich oder schriftlich zu äußern, aufzunehmen und online zu stellen. Nur dann eben ohne die Fragen des Interviewers...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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