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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Stell den Sachverhalt noch mal kurz klar, A veröffentlicht Bild unter (fälschlicher) Angabe, dass es von B wäre. C kopiert das Bild, weil es Bilder von Person B nutzen darf. Person A will nun C verklagen, da das Foto gar nicht von B ist, sondern von A. Bei mir würd das sowas von 100% Mitverschulden geben. Anspruchsgrundlage ist § 97 UrhG?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo, genau richtig erkannt! Muss ich dann trotzdem Strafe zahlen, also ich als C?? Ich komme mir durch A ja betrogen vor!! Hätte nie das Bild genutzt wenn nicht die falsche Angaben öffentlich unter dem Bild gestanden hätten. was genau ist mit Anspruchsgrundlage ist § 97 UrhG? gemeint? Es gibt bereits einen Beschluss vom Landgericht. |
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| Wenn A dem B ein Nutzungsrecht an einem Bild einräumt, obwohl A weder Urheber ist noch berechtigt, Nutzungsrechte für das Bild einzuräumen, und der tatsächliche Urheber oder Rechteinhaber C nimmt B nun wegen einer Urheberrechtsverletzung in Regress --- --- dann ist B gegenüber C regresspflichtig, weil B eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, und A ist B gegenüber regresspflichtig, weil A dem B fälschlich ein Nutzungsrecht eingeräumt hat, ohne dies zu dürfen, und damit dem B einen Schaden verursacht hat, den er ersetzen muß. Sollte A insolvent sein, bleibt B auf seinem Schaden sitzen. C wiederum als Urheber/Rechteinhaber kann sich aussuchen, wen er in Regress nimmt: B oder A. (Mal ganz grundsätzlich und vereinfacht dargestellt.)
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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