Hallo,
ein, wie ich denke sehr interessantes Gedankenspiel:
Angenommen Frau A besitze ein abgeschlossenes kaufmännisches Hochschulstudium (Universität). Insofern kann A meines Wissens nach "kaufmännische Beratung" als Freiberufler durchführen. A ist sich allerdings der Bedeutung moderner Kommunikationsmedien bewusst und plant, ihre Tätigkeit durch eine informative Website zu unterstützen. Um noch weitere Einkommensquellen aufzutun bindet A "Literaturempfehlungen" mit Links zu amazon.de ein -- als durchaus nützlichen, sachdienlichen Service, der den Kunden langwierige Literaturrecherchen erspart.
Desweiteren möchte A "seriösen Merchandise" mittels eines Partnerprogramms anbieten. D.h. A designt Motive, die der Partner auf passende Produkte druckt und sodann vertreibt. A erhält dafür eine selbst festgelegte Provision. Die Motive sind thematisch eindeutig mit der Haupttätigkeit von A verbunden.
Nun stellt sich die Frage, ob A diese Zusatzeinnahmen im Rahmen der Freiberuflichkeit ausführen kann oder ob sie ein Gewerbe anmelden muss,
da die Zusatzservices nicht als der freiberuflichen Tätigkeit zugehörig angesehen werden.
Was meinen sie?