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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Ich habe ein Problem bei dem Ihr mir vielleicht helfen könnt. Bei ebay habe ich per Sofortkauf eine sogenannte Spion-Uhr gekauft. Dies ist eine Wasserdichte Armbanduhr mit eingebauter Kamera für Videoaufnahmen und Fotos. Nach dem Auspacken der Uhr habe ich mal eine Probe-Aufnahme (nicht unter Wasser) gemacht. Das erstellte Video habe ich von der Uhr auf den Computer übertragen und angeschaut. Die Qualität hat mir nicht gefallen, daher will ich die Uhr zurückschicken. Leider verweigert der Verkäufer die Rücknahme. In seiner AGB steht: Elektronische Geräte wie Mikrokamera (Spion Uhr usw...) können nur zurückgenommen werden, wenn die Originalverpackung nicht geöffnet und die Ware Frei von Gebrauchtspuren (100% Frei) ist. Also die Uhr hat zwar jetzt keine Gebrauchsspuren nur habe ich natürlich die Orginalverpackung geöffnet um sie zu testen. Die Verpackung hat nur einen magnetischen Verschluß, war also nicht versiegelt. Meine Fragen: Darf der Verkäufer das Öffen der Verpackung ausschließen? Durfte ich die Uhr testen? Hier der gesamte Passus zum Widerruf des Verkäufers: Weitere Hinweise zum Widerruf: a) Um eine Schnelle Retourabwicklung gewährleisten zu können, bitten wir Sie vorab mit einem Mietarbeiter unserer Firma über die Rücksendung der Ware telefonisch oder per email zu vereinbaren. b) Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, daß bei Rücksendung ohne Originalverpackung Sie ggf. Wert Ersatz zu leisten haben. Bitte heben Sie daher die Originalverpackung solange auf, bis Sie sich entschieden haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen. c) Elektronische Geräte wie Mikrokamera (Spion Uhr usw...) können nur zurückgenommen werden, wenn die Originalverpackung nicht geöffnet und die Ware Frei von Gebrauchtspuren (100% Frei) ist. Wir empfehlen Ihnen vom Kauf von elektronischen Geräten die Warenbeschreibung gut zu lesen. d) Nach Eingang und Prüfung der zurückgesandten Produkte bei uns erhalten Sie den Kaufpreis erstattet. Vielen Dank für eure Hilfe! LG mailer Geändert von mailer (29.08.2010 um 01:18 Uhr). |
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| Ein deartiger Ausschluss des Widerrufsrechts ist meines Erachtens klar rechtswidrig, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer aus DE handelt. Neben dem Bestehen auf das Widerrufsrecht würde ich auch eine Information des Verbraucherschutzes in Betracht ziehen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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