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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe folgende zwei Fragen bezüglich von Nutzungsrechten von Schriftarten. Ich habe mir von verschiedenen Datenbanken (z. B. dafont.com) verschiedene Schriftarten runtergeladen, die ich für ein künstlerisches Projekt verwenden möchte, welches ich auch veröffentlichen werde. Um auf der juristisch sicheren Seite zu sein, habe ich auch die verschiedenen Urheber der fonts ausfindig gemacht, angeschrieben und um Zustimmung gebeten. Die meisten haben mir auch schnell geantwortet. Aber es gibt immer noch einige wenige Designer, die auf meine Mails nicht reagieren, obwohl ich sie schon mehrmals versucht habe zu erreichen, und das über verschiedene Wege, per mail, über facebook oder auf dem klassischen Postwege. Sicherlich ist es sinnvoller, einfach die Schriftarten auszutauschen, bei denen mir die Genehmigung fehlt. Aber mich würde interessieren, ob die Personen nicht verpflichtet sind, auf meine Anfragen zu reagieren? Oder kann ich von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen, sofern es sich bei den fonts um freeware handelt. Und die zweite Frage ist hier schon mal im Forum diskutiert worden, ich finde nur leider nicht mehr den Bericht. – Ich habe das Projekt mit Adobe erstellt. Dabei habe ich auch fonts von Adobe verwendet. Auf der Suche nach den Urhebern bin ich auf die Adobe-Webseite gelangt, wo die Schriftarten zum Kauf angeboten werden. Leider konnte ich nur der Seite entnehmen, dass ich beim Kauf der Schriftart die Licence erwerbe, diese Schriftarten auf verschiedene Computer zu installieren. Leider konnte ich weder rausfinden, wie ich an Kontaktdaten der Urheber rankomme, noch welche Nutzungsrechte ich bei der Schriftart habe? Muss ich diese Schriftarten nochmals erwerben, oder habe ich diese schon mit dem Kauf der Softwarepakets erworben? Und falls ich diese nochmals separat erwerbe, kann ich diese fonts dann auch ungefragt verwenden, da ich ja nachweisen kann, dass ich mit dem Kauf der font der rechtmässige Eigentümer geworden bin? Wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, wäre ich Euch sehr dankbar. |
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Im Fall der Nichtzustimmung - also auch der Nichtantwort - sollte man also verzichten, sowas zu verwenden. Zitat:
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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Üblicherweise erwirbt man mit dem Erwerb von Schriftenfonts das Recht, diese zu Herstellung von Druckwerken, Websites, Bildern etc. zu verwenden. Nicht erlaubt ist es üblicherweise, die Schriftenfonts zu kopieren und an Dritte weiterzugeben - sie sind ja urheberrechtlich geschützt. Strittig ist, ob man eine Kopie eines Schriftenfonts an eine Druckerei weitergeben darf, die dort gebraucht wird, um die Druckvorlage korrekt auszugeben/auszubelichten. Auf jeden Fall darf die Druckerei den Schriftenfont nicht nach Abschluß der Arbeit behalten und selber nutzen. (Auch wenn das viele so machen...) Die Originaldatei(en) kann man natürlich an die Druckerei weitergeben, das ist dann ja keine Vervielfältigung.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Aber selbstverständlich gibt es das... Wenn ich einen Picasso kaufe, bin ich Eigentümer eines geschützten Werkes der bildenden Kunst. Und wenn ich eine CD mit Schriftenfonts kaufe, bin ich Eigentümer dieser CD, so wie ich Eigentümer der Datei bin, wenn ich sie heruntergeladen habe. (Man kann auch Eigentümer von Rechten sein.) Welche Nutzungs- und andere Rechte sich aus diesem Eigentum ergeben, steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
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