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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 11
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Hallo liebe E-Recht24 Community,

ich starte bald eine E-Community Seite und hatte deshalb einige Fragen.

Meine erste Frage:
Nutzt man für eine E-Community AGB oder Nutzungsbediengung als Fachwort, um Nutzern auf Regeln/Vertragsbediengungen etc. aufmerksam zumachen?
Oder ist es Jacke wie Hose?

Meine zweite Frage:
Benötigt eine geschlossene E-Community (ähnlich wie Facebook: Erst registrieren, dann Zugang haben) ein Impressum?

Meine dritte Frage:
Falls Impressum notwendig ist, müsste man mit großen Problemen rechnen, wenn man Nachname abkürzt und Straße und Hausnummer nicht angibt?
(Man würde nur angeben: E-Mail, zweite Kontaktform, Land, Stadt, PLZ.)
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  #2 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 16:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Angaben machen

erste Frage:
Kommt darauf was geregelt wird. Allgemeine Geschäftsbedinugngen sind Vereinbarungen für Verträge (Definition kann man im BGB finden), Nutzungsbedingungen regeln eben die Bedingungen für die Nutzung.
Möglicherweise will man sogar beides ...

zweite Frage:
Definitives ja.

dritte Frage:
Definitives ja. Was und wie etwas im Impressum zu stehen hat ist gesetzlich festgelegt (§5 TMG)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 18:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 11
Standard AW: Angaben machen

Vielen Dank für Ihre Antwort.


Sie sprechen für ein Impressum einer E-Community ein definitives Ja aus.
Hier im Blog von E-Recht24 war ein Beitrag über Impressum zu finden.

Ich zitiere die Passagen und würde gerne darauf einige Fragen stellen:

Zitat:
Grundsätzlich benötigen nach § 5 Telemediengesetz (TMG) "geschäftsmäßige Online-Dienste" ein Impressum. Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten.
TMG erklärt also, dass gegen Entgelt betriebene Webseite, Shops und Dienstleistungen ein Impressum vorweisen müssen.

Wie ist aber nun eine kostenlose E-Community einzuordnen?

Zitat:
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können.
Was versteht man unter journalistisch-redakionell?
Wenn man Politische und Wirtschaftliche Nachrichten verbreitet?
Muss man selbst ein Journalist sein, um dessen Beiträge als solches gelten zu lassen?
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  #4 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 20:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Angaben machen

Grundsätzlich bedeutet nicht ausschließlich. Es ist also immer im Einzelfall zu bewerten. Und es kommt im Endeffket auf den Richter an

Man beachte auch das Fazit des Beitrags
Zitat:
Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Wie schon gesagt, die Rechtssprechung ist uneinheitlich. Und wenn man nicht Gefahr laufen will, abgemahnt zu werden und dann das Risiko eines Rechtsstreits eingehen will, dann sollte man das Impressum (mit den erforderlichen Angaben) darstellen. Ein vorhandenes Impressum wird wohl kaum abgemahnt werden
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 16:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.07.2010
Beiträge: 11
Standard AW: Angaben machen

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Antworten.

Eine etwas andere Frage, die ich gerne noch in diesem Thread stellen würde.

Ich habe sehr oft beobachtet, wie viele Blogs, Portale und Magazin-Webseiten
die ersten 5-10 Sätze eines Textes (z.B von Bild, Stern, MSN etc.) auf ihrer eigenen Seite posten und schließlich mit einem angegeben Link zum restlichen Inhalt auf der original Seite verweisen.


Ist das in dieser Form erlaubt?
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