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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich starte bald eine E-Community Seite und hatte deshalb einige Fragen. Meine erste Frage: Nutzt man für eine E-Community AGB oder Nutzungsbediengung als Fachwort, um Nutzern auf Regeln/Vertragsbediengungen etc. aufmerksam zumachen? Oder ist es Jacke wie Hose? Meine zweite Frage: Benötigt eine geschlossene E-Community (ähnlich wie Facebook: Erst registrieren, dann Zugang haben) ein Impressum? Meine dritte Frage: Falls Impressum notwendig ist, müsste man mit großen Problemen rechnen, wenn man Nachname abkürzt und Straße und Hausnummer nicht angibt? (Man würde nur angeben: E-Mail, zweite Kontaktform, Land, Stadt, PLZ.) |
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| erste Frage: Kommt darauf was geregelt wird. Allgemeine Geschäftsbedinugngen sind Vereinbarungen für Verträge (Definition kann man im BGB finden), Nutzungsbedingungen regeln eben die Bedingungen für die Nutzung. Möglicherweise will man sogar beides ... zweite Frage: Definitives ja. dritte Frage: Definitives ja. Was und wie etwas im Impressum zu stehen hat ist gesetzlich festgelegt (§5 TMG)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie sprechen für ein Impressum einer E-Community ein definitives Ja aus. Hier im Blog von E-Recht24 war ein Beitrag über Impressum zu finden. Ich zitiere die Passagen und würde gerne darauf einige Fragen stellen: Zitat:
Wie ist aber nun eine kostenlose E-Community einzuordnen? Zitat:
Wenn man Politische und Wirtschaftliche Nachrichten verbreitet? Muss man selbst ein Journalist sein, um dessen Beiträge als solches gelten zu lassen? |
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| Grundsätzlich bedeutet nicht ausschließlich. Es ist also immer im Einzelfall zu bewerten. Und es kommt im Endeffket auf den Richter an Man beachte auch das Fazit des Beitrags Zitat:
Wie schon gesagt, die Rechtssprechung ist uneinheitlich. Und wenn man nicht Gefahr laufen will, abgemahnt zu werden und dann das Risiko eines Rechtsstreits eingehen will, dann sollte man das Impressum (mit den erforderlichen Angaben) darstellen. Ein vorhandenes Impressum wird wohl kaum abgemahnt werden
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und Antworten. Eine etwas andere Frage, die ich gerne noch in diesem Thread stellen würde. Ich habe sehr oft beobachtet, wie viele Blogs, Portale und Magazin-Webseiten die ersten 5-10 Sätze eines Textes (z.B von Bild, Stern, MSN etc.) auf ihrer eigenen Seite posten und schließlich mit einem angegeben Link zum restlichen Inhalt auf der original Seite verweisen. Ist das in dieser Form erlaubt? |
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