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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige meine Frage würde auch in das Urheberrecht passen. Doch ich versuchs mal hier, da auch Xt Commerce keine Stellung abgibt. Mein Anliegen war ,dasss ich es als rechtlich bedenklich sehe wenn der Veyton Shop Besitzer das Copyright nicht entfernen darf. Es ist mir selber schon passiert vor langer Zeit dass ich meinte das dies die Firma bzw Hersteller der Artikel ist. Bis ich dann sah dass die ja Software machen und mit der Seite nix zu tun haben. Also reine Werbung betreiben. Zur Verwirrung der Kunden ! Weiterhin kan nman so seine eigene produkte ja nicht schützen und müsste auf alle Fotos zB ein eigenss Copyright machen, da die Kunden meinen das gehört Xt Commerce. Unsinnig ist das was die vorgeben. Kein Menshc kann online die Software kopieren. Was will er ohne Datenbank damit auch? Also Warnung also unsinnig. Andere Software Hersteller verlangen sogar das Entfernen damit nicht eine Verbindung zu Ihrem Unternehmen hergestellt wird! ich denke das sollte ein neues Gesetz dies lösen. Eine Gefahr der Verwechslung liegt auf alle Fälle vor. Weiterhin erlaubt sich die xt commerce 50 000 Euro Strafe zu entrichten wenn man einen fehler macht. Das ist schon sehr überheblich ! Wer kann heute schon sicher sein vor Hackern oder sonstigen ? Xt Commerce will 97 EUR für seinen kleinsten Shop. Das ist soweit ok. Aber die Copyright Entfernung soll 399 EUR kosten. Was ist das für ein Verhältniss`? Fazit: Der Shop ist nett gemacht. Die Strategie leider etwas unfair. Stark erschrocken bin ich auch als ich auf ecombase diese klageverfahren gelesen habe. muss das sein ? bzw wird so langer tam tam unterstützt ? warum sagt nicht mal einer was man darf und nicht. wie seht ihr das mit dem copyright? |
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| Also über das, was ich so verstanden habe: Wenn in dem Vertrag vorgesehen ist, dass unten nen Hinweis steht, dann bau ich den Hinweis ein oder ich benutze eine andere Software. Ganz einfach. Wenn Gestaltungsspielraum eingeräumt wird, würde ich den Hinweis so gestalten, dass klar hervorgeht wer Urheber der Bilder, Texte und wer Urheber der Software ist. Oh, und da sie ja auch eine Entfernungserlaubnis anbieten - wobei davon auszugehen ist, dass man sich darüber vor Kauf der Software informiert - ist doch alles überschaubar. Eine Sache vielleicht als Ergänzung. Man könnte überlegen, ob die Einschränkung, dass der Hinweis nicht so gegeben werde kann, dass klar ist, dass sich das Copyright auf die Software bezieht, nach AGB-Inhaltskontrolle die eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt und deshalb unwirksam wäre. Wenn der Vertragspartner aber nicht in Deutschland niedergelassen ist, wird das auch schon wieder um einiges harkiger.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. Geändert von Elradon (01.09.2010 um 01:34 Uhr). |
| Tags: copyright entfernen, shop, xt veyton |
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