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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 18:41
lin lin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2010
Beiträge: 2
Standard US-Marke, Deutsche Marke, Europäische Gemeinschaftsmarke [a easy on;-)]


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Hallo liebe Communtity - guten Abend!


Der folgende Fall: Was ist, wenn in Amerika einer auftritt mit einer Sache und dann sagt er hat die Sache geschützt. Also eine IDEE oder wie soll man sagen. Zu dieser Idee gibt es auch eine Domain - eine .Com-Domain.

Um ein Beispiel zu geben: Er hat die Community mit dem Blog bzw. dem Namen HotelFinder.com .
In Parenthese:Man beachte - es handelt sich um einen relativ generischen Namen. Also hier ist schon einiges an Recht gesprochen worden. Können generische Namen denn gesichert werden... Markenrechtlich.
Aber fahren wir fort: mit dem Wesentlichen: Da steht dann nun auf der Domain dann der Name der Domain zu lesen - versehen mit einem kleinen R im Kreis. XY is a trademark of Mister Sowieso


ganz neuer Update: habe später, nach dem Tippen des Artikels herausgefunden wie man eine Schnellsuche im int. Raum durchführt: Hiermit:http://www.schutzrechte-online.de/quickCheck.do - Das Ergebnis ist - dass gar nix gesichert ist. Alles steht also zum Besten! Auch Global. Kann das den sein!?


Die Frage: Was ist denn nun: Darf man die De-Domain nun buchen oder nicht? Macht man sich mit der DE- oder eine anderen Domain einer CE oder sonstirgendwie Domain dann vielleicht strafbar?
By the way: Der Status Quo im dt. Markenrechtsregister in München: Habe im Deutschen Markenregister an der Münchner Einrichtung natürlich heute gleich mal schon gesucht. Es gibt m.E. keine Eintragung. Da wurde nix gefundnen! Null komma nix!

Ist ja auch ein schweres Ding - eine Marke richtig global zu sichern. Das geht - wenn man es in Deutschland versucch nicht so einfach
und kostet imho eine Stange mehr geld als wenn man der Marke nur eine nationlae oder (europäische ) Reichweite und Gültigkeit zumessen will.

Conclusio: Wenn man nix findet in dem dt. Markenrechtsregister - dann hat man im Grunde von dem kleinen R im Kreis. XY is a trademark of Mister Sowieso nix zu fürchten. Dann darf man im Grunde hier schon weitgehend alles machen - oder!?

Vor -allem stellt sich die FRAGE. Ist der Status Quo - also der Stand von heute - und dass nix gefunden worden ist bis Heute, nicht wie eine salvatorische Klausel. Ich habe eine Domain heute gesichert, also kann mir auch in Zukunft - wenn die Rechtslage sich für den Amerkianer ausweitet und in Zukunft noch verbessert in globaler Hinsicht - auch nichts in Zukunft passieren!?

Jetz mach ich mal einen Punkt und hoffe, dass ich das Wesentliche gut rüberbringen konnte. Wenn nicht, dann bitte einfach nachfragen.. Ich kann es gern noch ausführlicher erklären!

Freu mich auf Tipps und IDEEN zu dem Thema

Lin

By the way: wie einfach kann man denn überprüfen wie weit das RECHT des Amerikaners seine Sache schuetzt. Da gibst doch auch in USA eine einzige Stelle die für die Sicherung der Rechte Zuständig ist. bei dieser Stelle (die vielle auch online ereichbar ist) koennte man doch eine Recherche machen, um zu sehen wie die Lage insgesamt aussieht - und wie global die Rechte denn sind - die das Trademark R - da vermuten lässt.

PS: Davon mal abgesehen - was ist den überhaupt mit dem Markenrecht bei der Registrierung von Domains zu halten... Kann man das auch getrennt halten... !? Hmm - den Gednaken muss ich nochmals etwas genauer fassen! Das ist m.E. noch nicht richtig schlüssig!

neuer Udate: vgl. auch oben: Es gibt http://www.schutzrechte-online.de/quickCheck.do Auskunft, auch ÜBER auch in der USA gesicherte Trademarks!? Also ich hab da mal nachgesehen. Eine Schnellsuche hat ergeben dass gar nix eingetragen ist - auch global nix. Weder in Deutschland, noch in der EU noch in der USA
NIX!! Hmmm - wie soll man das beurteilen!?

Update2 - am Samstag Habe mal eine Abfrage gemacht: Abfrage bei TESS http://tess2.uspto.gov, dem United States Patent and Trademark Office (UPSTO). Da wurde zwei Rechtseintrag gefunden – die beziehen sich aber imho auf amerikanisches Recht, oder!?

Meine Frage: Das betrifft jetzt doch im Grunde nur ein Rechtsanspruch auf US-Territorium, oder!? Hier – in dieser Datenbank kann man keine Rechte finden die Ihren Anspruch auch im NICHT-US-(AUS-) Land haben – also in allen Ländern die über die USA hinausgehen.

Was meint Ihr denn!!?

Eine Suche im Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/Q...earchCTM.de.do ist negativ in allen Belangen.

Geändert von lin (04.09.2010 um 12:48 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2010, 11:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.09.2010
Beiträge: 18
Standard AW: Trademark in USA - ist das dann auch gleichzeitig hier gültig!? Eher wohl kaum!

Ich würde dir ja gerne antworten, nur blicke ich bei deinem Beitrag nicht durch - sorry.
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