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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wir führen von der Uni Hamburg aus (Forschungstelle Entwicklungspsychologie) eine Online-Befragung zum Thema "Computerspielverhalten von Jugendlichen" durch, wofür wir die Jugendlichen direkt befragen möchten. Die Daten werden anonym und vertraulich behandelt. Unsere Zielgruppe ist zwischen 14 und 16 Jahren. Meine Frage ist nun, ob es in Ordung ist, wenn die noch minderjährigen Jugendlichen für die Online-Befragung selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten, oder ob zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig, bzw. ob noch weitere Maßnahmen erforderlich sind. Vielen Dank schon einmal! |
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