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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2
Standard Stimmen von Kindern im Radio


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Guten Tag,

wird die schriftliche Zustimmung der Eltern benötigt, wenn unidentifizierte Kinder freiwillig (unter Leitung der Lehrerin, die selber nicht zu hören ist und auch nicht identifiziert wird) selbstgeschriebene aber sonst unveröffentlichte eigene Texte für eine Sendung im Radio vorlesen?

Herzlichen Gruß

Frank
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Stimmen von Kindern im Radio

Warum sollte das nicht gehen? Ich persönlich wüsste nichts, was dem entgegensteht.
Ansonsten wäre es ja relativ einfach, die Zustimmung der Eltern einzuholen, wenn man Zweifel hat.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 15:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: Stimmen von Kindern im Radio

1. Ein Kind schreibt einen Text oder singt ein Lied, das aufgenommen wird.

2. Wir unterstellen, daß Text oder Lied ausreichend "Schöpfungshöhe" haben, daß ein urheberrechtlicher Schutz für den Text oder die Gesangsdarbietung erreicht wird. Dann ist das Kind Urheber.

3. Dann braucht ein Radiosender, der dies senden will, die Erlaubnis des Urhebers, der dem Radiosender das erforderliche Nutzungsrecht dafür einräumen muß.

4. Da es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, aus dem der Minderjährige (Kind) nicht einen einseitigen Vorteil erzielt, sondern vielmehr Dritten ein Recht eingeräumt wird, braucht es die Einwilligung der Sorgeberechtigten, die ja ihr Kind rechtlich vertreten.

5. Daran ändert sich m.E. auch nichts, wenn der Radiosender dem Kind ein Honorar für die Nutzung zahlt - dieses muß ja vertraglich vereinbart werden, und da es sich um ein Entgelt für eine Leistung handelt (das ausgehandelt werden muß), handelt es sich nicht um einen einseitigen Vorteil, sondern um ein wechselseitiges Geschäft.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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