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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige gleichen Tag wurde per Mail die Rechnung geschickt 44,38 €. Am 24.02. wurde von der Firma per Mail die Nachricht gesendet .., vielen Dank für Ihre Zahlung in Höhe von 40,58€. Wie Sie aus beiliegender Rechnungskopie ersehen können ist noch ein kleiner Differenzbetrag von 3,80€ offen. Man dachte natürlich die Sache ist erledigt hat sicherlich der Mann überwiesen. Die 3,80€ wurden am 15.03. überwiesen. Jetzt kam am 27.08.2010 ein Inkassoauftrag über 120,53 Hauptforderung 44,38€. Mahnkosten des Auftraggebers 30,00. Man hat von dieser Firma keine Zahlungserinnerung und auch keine Mahnung erhalten. Man hat gleich am 30.08. Kontakt mit der Firma aufgenommen und die Mail des Zahlungseinganges mitgeschickt. Die Firma hat sich entschuldigt und den Betrag 40,58 an das Inkassounternehmen überwiesen. Von dem Inkassunternehmen wurde nun eine neue Rechnung über 76,-- Euro geschickt. Die Firma wurde erneut angeschrieben, und um erneute Klärung gebeten, da der Betrag ja überwiesen worden ist und die Inkassogebühren nicht bezahlen werden, da stellte sich heraus dass deren Steuerbüro einen Fehler gemacht hat und das der Käufer den Betrag gar nicht überwiesen hat. Die Firma schrieb dann wir haben das abgegeben und wenden Sie sich an das Inkassounternehmen. Das Inkassounternhmen weiss das anscheinend noch nicht. Wie sollte man sich bei einem solchen Fall verhalten? |
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| Ich hab zwar nicht ganz verstanden worum es genau geht, aber wenn jemand ungerechtfertigt eine Forderung stellt, widerspricht man dieser.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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