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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.09.2010, 14:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 1
Standard Inkasso


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Ma angenommen im Februar wurde bei einer Internetfirma Ware bestellt am
gleichen Tag wurde per Mail die Rechnung geschickt 44,38 €. Am
24.02. wurde von der Firma per Mail die Nachricht gesendet .., vielen
Dank für Ihre Zahlung in Höhe von 40,58€. Wie Sie aus beiliegender
Rechnungskopie ersehen können ist noch ein kleiner Differenzbetrag
von 3,80€ offen. Man dachte natürlich die Sache ist erledigt hat
sicherlich der Mann überwiesen. Die 3,80€ wurden am 15.03.
überwiesen. Jetzt kam am 27.08.2010 ein Inkassoauftrag über 120,53
Hauptforderung 44,38€. Mahnkosten des Auftraggebers 30,00.
Man hat von dieser Firma keine Zahlungserinnerung und auch keine
Mahnung erhalten. Man hat gleich am 30.08. Kontakt mit der Firma
aufgenommen und die Mail des Zahlungseinganges mitgeschickt. Die
Firma hat sich entschuldigt und den Betrag 40,58 an das
Inkassounternehmen überwiesen. Von dem Inkassunternehmen wurde nun
eine neue Rechnung über 76,-- Euro geschickt. Die Firma wurde erneut
angeschrieben, und um erneute Klärung gebeten, da der Betrag ja
überwiesen worden ist und die Inkassogebühren nicht bezahlen werden,
da stellte sich heraus dass deren Steuerbüro einen Fehler gemacht hat
und das der Käufer den Betrag gar nicht überwiesen hat. Die Firma schrieb
dann wir haben das abgegeben und wenden Sie sich an das
Inkassounternehmen. Das Inkassounternhmen weiss das anscheinend noch nicht. Wie sollte man sich bei einem solchen Fall verhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 10:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Inkasso

Ich hab zwar nicht ganz verstanden worum es genau geht, aber wenn jemand ungerechtfertigt eine Forderung stellt, widerspricht man dieser.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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