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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige auf einer website stehen die agbs zwar, bei einer anmeldung wird allerdings nicht darauf hingewiesen, weder schriftlich, noch durch häkchen. mit dem anbieter kam auch nie eine zusammenarbeit zustande. die anmeldung habe ich auch nicht per mail bestätigen müssen. nun möchte ich mich dort wieder abmelden, doch dies kostet 50 euro laut agbs. sind diese im meinem fall gültig? |
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| Wenn nachweislich nicht darauf hingewiesen wurde und diese auch nicht Vertragsbestandteil wurden (das muss man eben nachweisen) dann sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrages
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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