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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige angenommen man hat in einem Onlineshop mehrere Produkte bestellt und die Bestellung nach ca. 10 Tagen wieder storniert. Zum Beispiel weil die Lieferung länger als angegeben benötigte und es keine Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber des Shops gab. Nun wartet man als Käufer mehr als 30 Tagen auf die Rückerstattung des gezahlten Betrags. Folgende Fragen: 1)Ist dann als Anspruch ein "Kaufvertrag" zu nennen und als Mitteilungsform der "Kontoauszug" des Käufers, auf dem ersichtlich ist, dass der Betrag auf das Konto des Shop überwiesen wurde? 2)Ist der Domain-Inhaber auch haftend, wenn im Impressum des Shops kein anderer Name genannt ist? 3)In wie weit hilft ein Schuldeingeständnis dass man über Facebook erhalten hat Danke schon mal für eure Hilfe. |
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| 1) Kommt darauf an, ob bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, was in der Regel nicht der Fall ist. Wenn nicht, dann ist die Anspruchsgrundlage ungerechtfertigte Bereicherung. 2) Sicherlich, allerdings kann der die Haftung weiterreichen, wenn er den Betreiber kennt. 3) Vor Gericht könnte das wenig helfen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] Geändert von aaky (08.09.2010 um 11:28 Uhr). |
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| Danke für die kompakte Antwort. Stellt sich aus Punkt 1) eine weitere Frage: Wie sollte man sich verhalten, wenn der Mahnbescheid mit einem falschen Anspruch versendet wurde? Wenn der Schuldner diesem erstem Mahnbescheid nicht widerspricht, kann das Verfahren so fortgeführt werden oder sollte ein neuer 1. Mahnbescheid versendet werden?:cry: |
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| Zitat:
Wird ihm nicht widersprochen und er wird rechtskräftig, ist es egal ob die Anspruchsgrundlage richtig war oder nicht. Dann ist er vollstreckbar und man kommt da als Schuldner nicht wieder raus (außer durch ein Zivilverfahren)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: anspruch, mahnbescheid, mitteilungsform |
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