Einzelnen Beitrag anzeigen
  #13 (permalink)  
Alt 24.01.2008, 15:51
Styx Styx ist offline
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Public Domain in USA = Public Domain in Deutschland?


Der "Formfehler" in den USA hängt wohl damit zusammen das man früher das Copyright dort anmelden musste. Das hat sich seit Anfang der 90er geändert. In Deutschland würde ich deshalb ein Urheberrechtsschutz sehen, da es hier keine Anmeldung bedarf.

Für Filme gibt es abweichende Bestimmungen nach dem UrhG, § 94, müsste dies sein. Hab es jetzt nicht im Kopf. Muss man aber genau lesen, hat etwas mit dem Produzenten zu tun, es kann aber auch sein das die Rechte beim Regisseur liegen. Da muss man aufpassen.

Ansonsten ist es "gemeinfrei" (so in Deutsch) wenn der Urheber es will. Also die Verwertungsrechte aufgibt. Jedoch verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte beim Urheber, diese kann er nicht aufgeben. Lediglich eben das Rechta auf Verwertung kann abgetreten bzw. auch aufgegeben werden.
__________________
hier klicken für die Forensuche

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine persönliche Meinung
Mit Zitat antworten