Der "Formfehler" in den USA hängt wohl damit zusammen das man früher das Copyright dort anmelden musste. Das hat sich seit Anfang der 90er geändert. In Deutschland würde ich deshalb ein Urheberrechtsschutz sehen, da es hier keine Anmeldung bedarf.
Für Filme gibt es abweichende Bestimmungen nach dem UrhG, § 94, müsste dies sein. Hab es jetzt nicht im Kopf. Muss man aber genau lesen, hat etwas mit dem Produzenten zu tun, es kann aber auch sein das die Rechte beim Regisseur liegen. Da muss man aufpassen.
Ansonsten ist es "gemeinfrei" (so in Deutsch) wenn der Urheber es will. Also die Verwertungsrechte aufgibt. Jedoch verbleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte beim Urheber, diese kann er nicht aufgeben. Lediglich eben das Rechta auf Verwertung kann abgetreten bzw. auch aufgegeben werden.