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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 20:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 15
Standard Richtig verstanden? Online Recht


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Hi all,

ich habe mich mal im Forum durchgelesen und würde Euch bitten meine daraus resultierenden Thesen zu kommentieren (richtig ,falsch, und oder )

1. Bei jedem Internetkauf (Shop) kann ein Käufer innerhalb 14 Tagen vom Widerruf gebrauch machen und zurückgeben. (ausgenommen u.U. Spezialanfertigungen).

2. Der Verkäufer hat dann halt "Pech" wenn o.g. Fall eintritt.

3. Es besteht auch eine Vertragsfreiheit für beide Parteien.

Ergibt sich mir daraus folgendes Szenario:

Ich schaue mir neue Shops im Internet heraus (oder gar Konkurrenz), bestelle dort was (oder lasse bestellen) und könnte so den Händler womöglich in den Ruin treiben, weil er u.U. die zurückgegebenen Waren andererseits nicht schnell verkauft bekommt. Mir kann keiner an die Karre fahren weil ich ja von meinem Recht Gebrauch mache. Kein Händler kann wissen ob die Sache zurück geht oder nicht im voraus.??

Ist das tatsächlich so geregelt in Deutschland?
Ich habe mal in "ich" Form der einfachheit halber geschrieben- würde dies auch nicht tun wollen sondern mir erschliesst sich die "Sicherheit" eines Händlers nicht wirklich.

Oder habe ich was "übersehen"?

Danke für Eure Meinungen / Aufklärung
greets
Cyb
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  #2 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 21:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Richtig verstanden? Online Recht

Ich denke, wenn man sein Widerrufsrecht vorsätzlich zur Schädigung eines Dritten nutzt, kann dieser Schadensersatz und Unterlassen fordern, da das Widerrufsrecht missbraucht wurde.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2010, 21:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 15
Standard AW: Richtig verstanden? Online Recht

hi,

ja bestimmt kann das sein..aber wer soll das beweisen können?

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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 13:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Richtig verstanden? Online Recht

Wenn man das häufiger macht, könnte das durchaus nachweisbar sein. Auch sollte man sich nie sicher sein, dass "Freunde" auch wirklich welche sind
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 13:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2010
Beiträge: 15
Standard AW: Richtig verstanden? Online Recht

hi und Danke

eigentlich hatte ich erhofft zu erfahren, wo man hier als Händler (Neugeschäft), vor solchen Machenschaften geschützt werden kann...scheint aber nichts zu geben :roll:

thx
greets
Cyber
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