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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige Ich habe folgende Frage: Ich war vor kurzem beruflich für 4 Wochen in Holland. Dort habe ich einmal falsch geparkt und daraufhin einen Strafzettel von 60 €erhalten. Ich bin sofort zum "Bürgerbüro" der Stadt gegangen und wollte fragen wie es mit dem Bezahlen steht. Dort habe ich erfahren, dass ich lediglich einen Brief mit einer Rechnung an meine Heimatadresse in Deutschland erhalten würde. Diesen Breif habe ich erhalten und die 60 €per Überweisung gezahlt. Nach Recherche habe ich allerdings herausgefunden, dass ich dank dem Abkommen, das noch nicht unterzeichnet wurde, die Strafe gar nicht bezahlen muss als Deutscher. Gibt es nun irgendeine Möglichkeit, das Geld zurückzubekommen? Vielen Dank schonmal! |
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| Ich würde erstmal prüfen, ob es zwischen Holland und DE bereits ein Abkommen gibt, was das regelt. Sehr wahrscheinlich, sonst wären die schwer an die Adresse gekommen. Das was du erwähnt hast ist ein EU-Abkommen Und ansonsten: Bezahlt ist bezahlt, das bekommt man bestenfalls zurück, wenn es nicht gerechtfertigt war.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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