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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige ich stelle mir zur Zeit die Frage ob die reine Information in einer Datenbank zu einer illegal bezogenen, urheberrechtlich geschützten Datei als Beweismittel ausreicht. Gehen wir z.B. von illegal heruntergeladenen Filmen aus. In einer entsprechenden Filmdatenbank könnten Informationen wie Titel, Handlung oder Besetzung enthalten sein. Aber auch Meta-Informationen zu der Datei wie z.B. die Laufzeit, der verwendete Video-Codec, der Dateiname sowie die Dateigröße. Die betreffenden Dateien könnten auf Grund von Verschlüsselung nicht als Beweismittel herangezogen werden, es ist also nur die Meta-Information verfügbar. Reichen eben jene Meta-Informationen aus um ein Urteil gegen den "Raubkopierer" zu erwirken? Mit freundlichen Grüßen, fish Geändert von fish (17.09.2010 um 11:13 Uhr). |
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| Wenn man anhand der Meta Informationen an die Datei herankommt (Dateinam u.ä., es muss nicht zwingend verlinkt sein), ist das auch rechtswidrig. Die Haftung für Links ist nur eine "Unterart" der Haftung für Inhalte
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Die fiktive Datenbank enthält lediglich Meta-Informationen zur Datei sowie den Dateinamen inkl. Pfad. Der Pfad bzw. das Laufwerk auf welchem die Datei liegt, steht aber, z.B. auf Grund von Verschlüsselung, nicht zur Verfügung. Es ist also kein direkter oder indirekter Zugriff auf die tatsächliche Datei möglich. Nur die Meta-Informationen stehen zur Verfügung. Würden diese Informationen für Ermittlungsbehören bzw. Gericht als Beweismittel ausreichen um ein Urteil zu erwirken? Gruß, fish Geändert von fish (17.09.2010 um 11:13 Uhr). |
| Tags: datenbank, filmdatenbank, filme, raubkopierer, verschluesselung, warez |
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