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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.09.2010, 22:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.09.2010
Beiträge: 1
Standard Falsches Impressum


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Guten Abend, ich habe mich hier eben registriert, da ich nicht mehr weiter weiss und ich auf mein konkretes Anliegen im Netz keine Antworten finde. Es geht um ein Impressum einer ehemaligen Bekannten, diese betreibt eine Seite, welche Umsatzsteuer ausweispflichtig ist. Soweit ok, sie möchte aber nicht ihren eigenen Namen und Adresse hergeben, da ihr Vermieter das nicht möchte ( berufliche Gründe und er wohnt im selben Haus wie Sie ). Ums kurz zu machen: sie hat nun einen Freund von mir dazu gebracht, dass er seinen Namen für das Impressum hergibt.... ebenso seine Adresse, dabei hat er auch garkein Gewerbe in dieser Richtung, es ist so, dass im Impressum seine Daten stehen, allerdings ihre Ust Id und ihre Steuernummer. Kann es da zu Ärger kommen??? Ich mache mir da wirklich Sorgen, da ich nicht will, dass mein guter Freund zur Verantwortlichkeit gezogen werden kann für etwas, wo er nur seinen Namen für gibt.
Ich würde mich freuen, wenn ich da auch nur ansatzweise eine Antwort zu bekommen...
Vielen lieben Dank schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 01:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.185
Standard AW: Falsches Impressum

TMG § 5 sagst..
Zitat:
Diensteanbieter haben [...]
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind [verfügbar zu halten]
Also nicht irgendeine Anschrift, sondern die eigene. Deinem Freund kann es nun passieren, dass Ansprüche, die eigentlich gegen das Unternehmen zu richten sind, an ihn gerichtet werden und er sich dann (erstmal) mit den Anwälten oder sonst wem rumschlagen darf.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 11:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Falsches Impressum

Und hinzu kommt, dass er wegen falschen steuerlichen Angaben (Steuernummer) belangt werden kann - und Vergehen gegen Steuerrecht sind in DE höher angesetzt als Körperverletzungen ... Sowas sollte man sich sehr gut überlegen, ob man wirklich für andere seinen Kopf hinhalten will.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 03:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 650
Standard AW: Falsches Impressum

Die Angabe einer Umsatzsteuernummer im Impressum ist keine Pflicht, darauf kann man verzichten. Angegeben werden muß eine USt-Ident-Nummer, sofern eine solche vorhanden ist.

Wenn ein Dritter als "Strohmann" im Impressum als medienrechtlicher Verantwortlicher steht, dann ist das nicht illegal - es hat halt zur Folge, daß dann der Strohmann medienrechtlich verantwortlich ist. Verantwortlich ist der, der als verantwortlich im Impressum genannt wird. Insofern ist es riskant, da für einen anderen den Kopf hinzuhalten.

Der medienrechtlich Verantwortliche muß nicht mit dem Steuerpflichtigen identisch sein - meistens kann er es sogar nicht.

Medienrechtlich verantwortlich können nur natürliche Personen sein, steuerpflichtig aber auch juristische Personen.

Im Impressum einer GmbH z.B. steht natürlich die Steuernummer der GmbH, wenn eine genannt wird - medienrechtlich verantwortlich aber ist der Geschäftsführer der GmbH, bzw. der, der eben als medienrechtlich Verantwortlicher benannt wird.

Unabhängig davon, wer für die GmbH-Website medienrechtlich verantwortlich ist, muß im GmbH-Impressum der/die Geschäftsführer genannt werden, denn das gehört zu den Pflichtangaben.

Man kann das gut in den Impressi von Zeitungs-Websites sehen:

Medienrechtlich ist meist der Chefredakteur, der ist aber üblicherweise nicht Verlagsgeschäftsführer.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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