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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 20:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.09.2010
Beiträge: 1
Beitrag Folgeschaden durch defekten ebayartikel


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hallo liebe Leidensgenossen und Helfer, ich habe vollgendes Problem und hoffe mir kann hier geholfen werden...

Also ich erwarb in einem ebayshop ein USB-Aquarium, dieses war eigentlich nicht für mich gedacht sondern sollte ein kleines Geschenk sein für einen Freund der im Krankenhaus lag. Er hat einen Koyteich und da wollte ich ihm etwas gutes tun und fürs Krankhaus die künstlichen Fische mitbringen. leider kam das Paket zu spät an, sodas ich ohne es zum krankenhaus gefahren bin, habe es dann Montag von der Post holen dürfen da der Postmann genau dann kam als ich im Krankenhaus war. nun ja, ich habe das Paket dann Montag geholt (06.09.10) habe es dann Abends nach Anleitung befüllt und auf meine Anbauwand gestellt und getestet, alles gut. Nächsten Tag kam ich von der Arbeit, Aquarium war auf der Anbauwand ausgelaufen und nun ist die Anbauwand aufgequollen an mehreren Stellen und das sieht äusserst unschön aus. meine Frage nun wer kommt für den Folgeschaden auf? Der verkäufer würde mir sofort ein neues Aquarium schicken aber was ist mit meiner versauten Anbauwnad? Irgendjemand muß doch dafür haftbar gemacht werden können oder bleibe ich jetzt auf dem schaden sitzen? Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

ich bedanke mich für etwaige hilfe im vorraus

Mfg Enno
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  #2 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 11:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Folgeschaden durch defekten ebayartikel

Hier könnte die Produkthaftung relevant sein. Allerdings müsste man das im Einzelfall sehen, ich kann nur empfeheln, einen Anwalt oder Sachverständigen hinzu zu ziehen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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