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wenn A behauptet, B angemahnt zu haben - was für A ja günstig ist, da sich daraus entsprechende Rechtsstellungen ergeben - muss A das also nachweisen, wenn B das abstreitet. Und eine Mahnung gilt erst als erfolgt wenn sie zugegangen ist. Deshalb müsste A den Zugang nachweisen ...
A müsste (wenn erfolgt) zum Beispiel auch die Zahlung nachweisen können
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Dass Person A Person B angemahnt hat, kann er doch durch einen Brief per Einschreiben beweisen, richtig?
A sollte doch bestimmt in der Lage sein, seine Zahlung nach zu weisen (Kontoauszug).
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Zum Beispiel, dass er es gar nicht war (jemand sein eBay Konto geknackt hat). Wirklich nur als Beispiel, bitte jetzt nicht daran aufspulen.
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Dass der Betrüger z.B. seine "echten" Kontodaten Preis gegeben hat, deutet doch bereits hin, dass er mit voller Absicht betrügen wollte. (jetzt generell darauf bezogen, dass der Betrüger den Betrug verleugnet)
Ich bin leider auch im ebay betrogen worden, bei mir ist es so, dass der Verkäufer seit kurzem von ebay gesperrt wurde, weil er mehrere Male als Betrüger gemeldet wurde. So gesehen habe ich doch eine gewisse Chance durch eine zivilrechtliche Anzeige mein Geld zurück zu bekommen?
Seine Adresse ist mir im Moment nicht bekannt, aber so wie ich das hier im Forum gelesen habe, wird diese aber spätestens bei einer Anzeige bei der Polizei bekannt gegeben, oder?