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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 10:31
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 8
Standard Umsatzsteuer eBooks


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Hallo,

ich habe gerade auf dieser Seite ein eBook gefunden und zwar:
'Insidepaper - Die rechtssichere Website'.
Mal abgesehen davon, dass dort MwSt. und nicht USt. steht, stellt sich mir die Frage, ob eBooks als Bücher angesehen werden und eigentlich Steuer ermäßigt sein müssten, also nur mit 7%, anstatt der angegebenen 16% besteuert werden müssten.

Wäre nett, wenn sich dazu mal jemand äußern würde...
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 11:26
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Beiträge: n/a
Standard AW: Umsatzsteuer eBooks

morgen,

da mich das tehma auch interessiert hat habe ich mich mal schlau gemacht.
Soweit ich weiß sehen die meisten OFDs eBooks nicht als Bücher an, eine einheitliche Regelung gibt es zu diesem thema aber wohl nicht. Es wird schwerpunktmäßig darauf abgestellt, ob es sich um eine Druck(!)schrift handelt.

Wenn man eBokk als Büpcher ansieht müsste man kostenplfichtigen Content auch websiten ja sonst auch als Bücher ansehen.

Viele Grüße
Tom
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 11:40
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 8
Standard AW: Umsatzsteuer eBooks

Du scheinst 'Recht' zu haben. Da ich auf verschiedenen Internetseiten für die gleichen eBooks verschiedene Preise gefunden habe und wir in Deutschland ja eine Buchpreisbindung haben, scheint ein eBook kein Kulturgut zu sein und nicht schützenswert im Bezug auf den Vergleich mit Büchern.
Außerdem haben die wenigsten eBooks eine ISBN.

Geändert von thomasstriker (04.12.2006 um 12:02 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 12:27
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Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 8
Standard AW: Umsatzsteuer eBooks

'Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in Teilheften, losen Bögen oder Blättern, zum Broschieren, Kartonieren oder Binden bestimmt, sowie Zeitungen und andere periodische Druckschriften kartoniert, gebunden oder in Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten),'

Jetzt bin ich verwirrt. Diesen Auszug habe ich aus dem 'UStG Anlage 2' und jetzt stellt sich die Frage, sind eBooks zum Broschieren, Kartonieren oder Binden gedacht?
Es handelt sich hier ja offensichtlich um eine Auflistung und auch eBooks können ausgedruckt werden.
Es scheint ein noch rechtfreier Raum zu sein, mal sehen, was in der neuen 'UStG' stehen wird. Wahrscheinlich werden sie nur den Steuersatz geändert haben.

Schön finde ich auch den Nachsatz (ausgenommen solche, die überwiegend Werbung enthalten), das dürfte einige Zeitschriften aus dem Kreis, der von der Steuer ermäßigten herausnehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2006, 13:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 8
Standard AW: Umsatzsteuer eBooks

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen sind insbesondere:

1. Bereitstellung von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen.
Hierzu gehören z.B. die automatisierte Online-Fernwartung von Programmen, die Fernverwaltung von Systemen, das Online-Data-Warehousing (Datenspeicherung und -abruf auf elektronischem Weg), Online-Bereitstellung von Speicherplatz nach Bedarf).

2. Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung.
Hierzu gehört z.B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Software (wie z.B. Beschaffungs- oder Buchhaltungsprogramme, Software zur Virusbekämpfung) und Updates, Bannerblocker (Software zur Unterdrückung der Anzeige von Webbannern), Herunterladen von Treibern (z.B. Software für Schnittstellen zwischen PC und Peripheriegeräten, wie z.B. Drucker), automatisierte Online-Installation von Filtern auf Websites und automatisierte Online-Installation von Firewalls.

3. Bereitstellung von Bildern, wie z.B. die Gewährung des Zugangs zu oder das Herunterladen von Desktop-Gestaltungen oder von Fotos, Bildern und Bildschirmschonern.

4. Bereitstellung von Texten und Informationen.
Hierzu gehören z.B. E-Books und andere elektronische Publikationen, Abonnements von Online-Zeitungen und Online-Zeitschriften, Web-Protokolle und Website-Statistiken, Online-Nachrichten, Online-Verkehrsinformationen und Online-Wetterberichte, Online-Informationen, die automatisch anhand spezifischer vom Leistungsempfänger eingegebener Daten etwa aus dem Rechts- und Finanzbereich generiert werden (z.B. regelmäßig aktualisierte Börsendaten), Bereitstellung von Werbeplätzen (z.B. Bannerwerbung auf Websites und Webpages),


Diesen Text habe ich bei der Bundeszentrale für Steuern in den FAQ gefunden.
Weiterhin findet man dort, dass auf elektronischem Weg bereitgestellte Leistungen im vollem Umfang Umsatzsteuerpflichtig sind.

Die Frage ist also geklärt: eBooks sind Umsatzsteuerpflichtig und werden E-Books geschrieben.

Geändert von thomasstriker (04.12.2006 um 13:42 Uhr).
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