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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Auf dieser Homepage hat man ausschl. eigenes Bild- und Grafikmaterial verwendet und auch das Layout selbst erstellt. Der Verein hat nie eine Rechnung bekommen, man hat alle Kosten über Jahre selbst getragen. Angenommen man hat diese Domain aus Versehen mit anderen Domains gekündigt und sie wurde vom einem Domaingrabber übernommen, der dort seitdem dubiose Inhalte veröffentlicht. Dieser verlangt nun einen überhöhten Preis, den man nicht bereit ist zu zahlen - auch der Verein nicht! Angenommen der Verein hat nun jemand anders beauftragt eine andere, aber gleichlautende Domain zu registrieren und dort Infos zu veröffentlichen. Kann der Verein nun den, der die Domain aus Versehen gekündigt hatte, gerichtlich belangen und die Herausgabe der Inhalte fordern? NACHTRAG: Der Verein hat den, der die Domain aus Versehen gekündigt hatte, per Einschreiben aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen alle Unterlagen und Inhalte der Homepage herauszugeben. Muss derjenige dieser Frist nachkommen? Alle Inhalte, insbesondere die Fotos wurden von demjenigen gemacht - da hat er doch die Urheberrechte drauf?! Geändert von peterson (18.09.2010 um 23:19 Uhr). |
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| Zitat:
Oder anders: Der Verein müsste schon irgendwas in der Hand haben, worauf er einen Anspruch begründen könnte.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Einen Vertrag gibt es nicht und es wurde auch mündlich nichts vereinbart. Aber darum kann es in so einer Angelegenheit dann wohl gerichtlich gehen: um das müdnliche - order nicht? |
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| Ich denke es ist nichts mündliches vereinbart - dann kann es darum nicht gehen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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