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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich habe heute gehört das ich , wenn ich nur ein nebengewerbe habe und online meine sachen verkaufe,keine mehrwertsteuer angeben muss/darf,wenn ich unter meiner grenze von 17000 euro im jahr bleibe... ist das so korrekt? Also muss ich nur den preis angeben und mehr nicht? Bitte erklärt mir das nicht in einem Fachchinesisch Danke im vorraus für eure Antworten |
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| Such einfach mal nach der Kleinunternehmerregelung im Internet. Die ist freiwillig, kein muss.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| "Mehrwertsteuer" gibt's schon seit fast 40 Jahren nicht mehr. Umsatzsteuer muß zahlen, wer umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt. Bei weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz kann man auf USt-Befreiung optieren (§19 UStG). Umsatzsteuer darf man nur auf den Nettopreis aufschlagen, wenn man auch umsatzsteuerpflichtig ist, d.h. zur Umsatzsteuerveranlagung angemeldet. "Nebengewerbe" gibt es nicht. Es gibt nur Gewerbe. Ein Gewerbe kann man auch nebenberuflich betreiben, das verbietet einem keiner. Das hat aber nichts mit der Umsatzsteuerpflicht zu tun. Wer nach §19 UStG optiert, spart sich die Arbeit der USt-Anmeldung und -Abführung, kann aber eben auch keinen Vorsteuerabzug machen. Privatkunden dürfte es egal sein, ob sie eine Rechnung mit oder ohne USt erhalten, sie sind eh nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Für Gewerbekunden ist eine umsatzsteuerfreie Rechnung wiederum ein Nachteil, aus eben diesem Grund.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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