Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Urheberrecht

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 18:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.09.2010
Beiträge: 1
Standard Wiederruf eines eingeräumten Nutzungsrechtes in Online-Foren möglich?


Anzeige
Hallo liebe Mitleser,

folgendes Problem beschäftigt mich gerade:

Ich habe in einem Online-Forum durch bestätigen der AGB dem Forumbetreiber ein einfaches einfaches, unbefristetes und nichtübertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.

Hier der Wortlaut des entsprechenden Abschnittes:

Zitat:
§ 6
XXX ist gegenüber dem Nutzer –auch nach Löschung eines Nutzerkontos / Beendigung der Mitgliedschaft- nicht verpflichtet, die durch den Nutzer in ein Forum eingestellten Postings zu löschen. Dies gilt auch, wenn an dem Posting oder Teilen davon ein geistiges Schutzrecht des Nutzers besteht. Der Nutzer räumt insofern XXX ein einfaches, unbefristetes und nichtübertragbares Nutzungsrecht an dem Posting / dem schutzfähigen Bestandteil ein. Anderes gilt dann, wenn der Nutzer zur Beseitigung des Postings gesetzlich verpflichtet ist oder wenn persönliche, wirtschaftliche oder rechtliche Interessen des Nutzers durch Verbleib des/der Postings im Internet unzumutbar beeinträchtigt werden.
Gehen wir davon aus, dass es sich bei den eingestellten Beiträgen um geistige Schöpfungen des Urhebers und somit um ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG handelt (ich bin Journalist).

Nun meine Frage: Wie und unter welchen Voraussetzen könnte es möglich sein, dieses Nutzungsrecht trotz der Einräumung zu widerrufen?

Beim Nachdenken über dieses Thema sind mir zwei Punkte aufgefallen.
Nach Löschung meines Userkontos in diesem Forum erscheinen meine Beiträge unter einem Pseudonym in Form von Gast0815.
Dies stellt einer Verletzung nach § 63 UrhG (Quellenangabe) dar. Reicht dies, um eine Löschung meiner Beiträge einzufordern?

Und der zweite Punkt: Könnte ich mich auf § 42 UrhG (Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung) beziehen und somit eine Löschung erzwingen?

Würde mich über eine kompetente Antwort sehr freuen und vielen Dank schon mal im voraus!

Krabbat
Mit Zitat antworten

Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Online Autokauf, Widerruf/Rücktritt möglich? smily_sven Sonstiges zum Onlinerecht 2 16.12.2008 17:44
Online einen vertrag abgeschlossen,habe ich wiederruf recht? slic Sonstiges zum Onlinerecht 0 13.07.2008 12:29
Verklagen eines Forumsmoderators durch User möglich? Morgaine Internationales Privatrecht 2 21.11.2007 20:58
Geschützte Marke als Teil eines Domain-Namens möglich? kaed8330 Domain-Recht 17 08.05.2007 09:57



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:27 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46