| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige folgendes Problem beschäftigt mich gerade: Ich habe in einem Online-Forum durch bestätigen der AGB dem Forumbetreiber ein einfaches einfaches, unbefristetes und nichtübertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Hier der Wortlaut des entsprechenden Abschnittes: Zitat:
Nun meine Frage: Wie und unter welchen Voraussetzen könnte es möglich sein, dieses Nutzungsrecht trotz der Einräumung zu widerrufen? Beim Nachdenken über dieses Thema sind mir zwei Punkte aufgefallen. Nach Löschung meines Userkontos in diesem Forum erscheinen meine Beiträge unter einem Pseudonym in Form von Gast0815. Dies stellt einer Verletzung nach § 63 UrhG (Quellenangabe) dar. Reicht dies, um eine Löschung meiner Beiträge einzufordern? Und der zweite Punkt: Könnte ich mich auf § 42 UrhG (Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung) beziehen und somit eine Löschung erzwingen? Würde mich über eine kompetente Antwort sehr freuen und vielen Dank schon mal im voraus! Krabbat |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Online Autokauf, Widerruf/Rücktritt möglich? | smily_sven | Sonstiges zum Onlinerecht | 2 | 16.12.2008 17:44 |
| Online einen vertrag abgeschlossen,habe ich wiederruf recht? | slic | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 13.07.2008 12:29 |
| Verklagen eines Forumsmoderators durch User möglich? | Morgaine | Internationales Privatrecht | 2 | 21.11.2007 20:58 |
| Geschützte Marke als Teil eines Domain-Namens möglich? | kaed8330 | Domain-Recht | 17 | 08.05.2007 09:57 |
| |