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Alt 28.09.2010, 11:18
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Registriert seit: 27.09.2010
Beiträge: 4
Frage Bei Erlaubnis vom Rechteinhaber keine GEMA-Gebüren?


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Hallo,

habe gerade gelesen, dass man nicht unbedingt an die Verwertungsgesellschaft (z.B. GEMA, BIEM) Vergütungszahlungen zu leisten hat, wenn man vom Rechteinhaber (z.B. Dirigent) eine Erlaubnis zur Verwendung der Musik hat. Darüber war ich positiv sehr überrascht, denn die GEMA hat mir auf fragen geantwortet:
Zitat:
sofern Sie musikalische Werke nutzen, in welcher Form auch immer, die zum Repertoire der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft gehören, sind Vergütungszahlungen zu leisten.
Was ist jetzt richtig? Ich habe im Internet und im Forum recherchiert, aber nichts geanueres finden können. Kann das jemand rechtlich genauer erleutern oder die betreffenden Paragraphen/Dokumente nennen?

Von welchen Rechteinhabern braucht man die Erlaubnis? Plattenfirma, Musikgruppe, Komponist, Dichter?

Reicht für die Erlaubnis vom Rechteinhaber im Falle einer Erklärung vor der GEMA eine Email (vom Rechteinhaber)? Fax? oder doch Brief?

Darf man dann (bei Erlaubnis vom Rechteinhaber) sein/ihr Werk bei YouTube, Vimeo, etc. veröffentlichen (z.B. als Musikvideo)?

Würde mich über Anregungen sehr freuen!
Dan

Geändert von Dang (28.09.2010 um 11:29 Uhr). Grund: welche Rechteinhaber?
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