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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 08:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard Was kommt auf einen zu wenn folgendes geschehen ist


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A wurde angeklagt wegen Betrug.
B war als Zeuge geladen und hat ausgesagt was da Telefon geredet wurde.( Freisprecheinrichtung)
A wurde verurteilt und B bekam eine Anzeige wegen uneidliche falsch Aussage.
Die Sta ging bei A in Berufung und es ging beim Landgericht weiter.
B hatte auch eine Verhandlung bevor es bei A beim Landgericht weiter ging und wurde auch verurteilt.
B ging in Berufung weil B ja die Wahrheit gesagt hat.
A hat dann die Verhandlung beim Landgericht und hat das gegenteil gesagt was war weil A Angst hatte das B dann wieder eine Anzeige bekommt wegen falscher uneidlicher falsch Aussage.
B war beim Landgericht wieder als Zeuge geladen , aber wurde nicht vernommen weil A es dann bei Gericht gesagt hat das es nicht stimmen würde.
Mit was kann B jetzt rechnen?
Die Sta hatte 6 Monate Haft gefordert die Richterin hat 4 Monate auf 3 Jahre Bewährung gesagt und B ging in Berufung.
B hat Vorstrafen und Bewährung offen aber die wurde beim Amtsgericht wieder widerrufen.

Geändert von hura (30.09.2010 um 08:14 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 05.11.2010, 07:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Was kommt auf einen zu wenn folgendes geschehen ist

B hat Vorstrafen und Bewährung offen aber die wurde beim Amtsgericht wieder widerrufen.
Da ist ein Fahler drinnen die wurde nicht widerrufen .
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